Winterdienst, ab 6 Uhr geräumt, mit Einsatznachweis
Winterdienst in Wien, Graz, Linz und Salzburg kostet ab 41,20 € je Stunde netto, meist als monatliche Pauschale. Nach der Begehung steht der Preis schriftlich.

Winterdienstnach § 93 StVOmit Einsatznachweis
Dazu steht auf dieser Seite nichts. Fragen Sie uns einfach.
- 01Was das Gesetz verlangt
- 02Wie wir arbeiten
- 03Was zusätzlich vereinbart werden kann
- 04Was die Winterdienst bei Bling Bling umfasst
- 05Winterdienst: Bling Bling vs. Mitbewerber
- 0610 Gründe für Winterdienst von Bling Bling
- 07Winterdienst in 5 weiteren Städten
- 08Winterdienst für 5 typische Anlässe
- 09Was bei der Winterdienst oft anders liegt, als man denkt
- 10Winterdienst im Leistungskontext
- 11Häufig gesucht — Winterdienst
- 12Das Leistungsverzeichnis für Winterdienst
- 13Was den Preis für Winterdienst bestimmt
- 14Drei Rechenbeispiele für Winterdienst
- 15Von der Anfrage bis zum ersten Einsatz: der Ablauf Schritt für Schritt
- 16Wer kommt: Personal, Anmeldung und Zutritt
- 17Qualität, Kontrolle und Reklamation
- 18Vertrag, Kündigung und Abrechnung
- 19Ausrüstung, Mittel und Nachhaltigkeit
- 20Die Begriffe, die im Angebot vorkommen
- 21Was Sie vor der Begehung bereitlegen können
- 22Was nicht zu Winterdienst gehört
- 23Wer Bling Bling vertraut
- 24So buchen Sie Ihre Winterdienst
- 25Schriftliche Empfehlungsschreiben renommierter Kunden
- 26Was gesetzlich verlangt ist
- 27Was bei anhaltendem Schneefall gilt
- 28Warum interne Lösungen scheitern
- 29Was den Unterschied macht
- 30Häufige Fragen zum Winterdienst
- 31Winterdienst an Ihrem Standort
- 32Weitere Leistungen
- 33Winterdienst anfragen
Der Winterdienst ist die einzige Leistung, bei der ein vergessener Einsatz direkt zu einer Haftung führen kann. Nach § 93 der Straßenverkehrsordnung müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet die Gehsteige entlang des Hauses werktags von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis frei halten, auf einer Breite von rund einem Meter. Stürzt jemand, wird nicht gefragt, ob jemand da war, sondern wann geräumt und gestreut wurde. Ohne Nachweis steht der Eigentümer schlecht da.
01. Was das Gesetz verlangt
Drei Punkte, die im Streitfall entscheiden.
Zeitfenster
Werktags von 6 bis 22 Uhr. Wer erst um 7 Uhr beginnt, hat die erste Stunde nicht abgedeckt — genau dort passieren die Stürze.
Umfang
Gehsteige entlang der Liegenschaft, in der Regel rund einen Meter breit, samt Zugängen und Hauseingang.
Übertragbar, aber nicht abgebbar
Die Pflicht lässt sich vertraglich übertragen, die Verantwortung bleibt beim Eigentümer. Deshalb zählt, dass der Dienstleister nachweisen kann, was er getan hat.
02. Wie wir arbeiten
Vier Punkte, die den Unterschied machen.
Vor 6 Uhr
Der erste Einsatz liegt vor Beginn der Pflicht, nicht danach. Bei Dauerschneefall folgen weitere Fahrten.
Streumittel nach Vorschrift
In Wien ist Salz nur eingeschränkt zulässig. Wir streuen Splitt und räumen ihn im Frühjahr wieder weg.
Depot vor Ort
Streugut lagert am Objekt, damit kein Einsatz an der Anfahrt scheitert.
Dokumentation
Datum, Uhrzeit und Foto je Einsatz, monatlich an die Verwaltung. Das ist der Teil, der im Ernstfall zählt.
03. Was zusätzlich vereinbart werden kann
Drei Punkte, die oft dazugehören.
Parkplätze und Zufahrten
Größere Flächen werden maschinell geräumt, mit eigener Planung für den Schneelagerplatz.
Dachlawinen und Eiszapfen
Absicherung und Meldung gehören dazu. Die Entfernung in der Höhe übernimmt ein Fachbetrieb.
Zu den Seilarbeiten →Frühjahrsputz
Splitt kehren, Abläufe frei machen, Streugutreste entsorgen — gehört bei uns zum Winterdienst und ist nicht extra.
04. Was die Winterdienst bei Bling Bling umfasst
Der Leistungsumfang in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Klosterneuburg im Überblick — was im Auftrag steht und was am Objekt tatsächlich gemacht wird.
Räumen der Gehsteigfläche entlang der Liegenschaft
Gehsteig, Hauszugang, Einfahrt und der Weg zum Müllplatz werden geräumt; fehlt ein Gehsteig, betrifft es den Straßenrand in der von § 93 StVO vorgesehenen Breite. Geräumt wird mit Schürfleisten aus Gummi oder Kunststoff, damit Platten, Asphaltnähte und Pflasterfugen nicht aufreißen.
Streuen nach Lage und Zulässigkeit
Bei Glätte wird gestreut — abstumpfend mit Splitt oder Granulat, auftauend mit Salz, je nachdem was die Gemeinde zulässt und was der Untergrund verträgt. Auf Stiegen, Rampen und im Gefälle wird dichter gestreut und früher nachgestreut, weil dort zuerst poliert wird.
Bereitschaft, Kontrollgang und Nachstreuen
In der Saison wird die Wetterlage verfolgt und vor Beginn des Pflichtzeitraums kontrolliert; bei Dauerschneefall oder Eisregen folgen weitere Gänge. Ein Einsatz am Morgen ist bei anhaltendem Niederschlag keine Erfüllung und wird auch nicht so vereinbart.
Schneelager und freie Einläufe
Der Schnee kommt auf die vereinbarte Fläche, nicht auf die Fahrbahn und nicht auf Hydranten, Schächte oder Feuerwehrzufahrten. Straßeneinläufe, Kellerabgänge und Lichtschächte bleiben frei, damit Schmelzwasser abläuft statt über Nacht zur Eisplatte zu werden.
Dachvorsprung, Eiszapfen und Schneewechten
§ 93 Abs 2 StVO verlangt, Schneewechten und Eisbildungen vom Dach zu entfernen und die Stelle bis dahin abzusichern. Gearbeitet wird nur mit Absturzsicherung und nur dort, wo der Zugang das zulässt; alles andere geht an den Dachfachbetrieb.
Streuprotokoll mit Datum und Uhrzeit
Jeder Räum- und Streugang wird mit Zeit, Fläche und verwendetem Streumittel festgehalten, auf Wunsch mit Foto. Im Streitfall zählt nicht, dass geräumt wurde, sondern dass es belegbar ist.
05. Winterdienst: Bling Bling vs. Mitbewerber
Winterdienst ist die einzige Reinigungsleistung, die eine gesetzliche Pflicht erfüllt: § 93 StVO verpflichtet den Liegenschaftseigentümer im Ortsgebiet, den Gehsteig entlang seiner Liegenschaft von 6 bis 22 Uhr schneefrei und bei Glätte gestreut zu halten. Deshalb wird hier nicht Sauberkeit verglichen, sondern Nachweisbarkeit — und die meisten Billigangebote scheitern nicht am ersten Schnee, sondern am zweiten am selben Tag und an der Frage, wann genau gestreut wurde. Wir vereinbaren Flächen, Zeitfenster, Kontrollintervalle und Streumittel schriftlich, protokollieren jeden Gang und übernehmen den Frühjahrsdienst gleich mit. Winterdienst braucht kurze Wege, deshalb machen wir ihn nur in unserem Einsatzgebiet Wien, Graz, Linz, Salzburg und Klosterneuburg. Den Kostenrahmen nennen wir nach der Begehung, weil Laufmeter, Stiegen, Gefälle und der Platz für den Schnee den Aufwand bestimmen.
| Kriterium | Bling Bling | Billig-Anbieter | Großkonzern |
|---|---|---|---|
| Reinigungskräfte ordentlich angemeldet | ✓ alle | ✗ oft nicht | ✓ |
| Festangestelltes Stammteam | ✓ immer | ✗ Sub-Kette | ~ Mix |
| 3 Mio. € Haftpflicht | ✓ ausgewiesen | ✗ minimal | ✓ höher |
| Schneelagerplatz und Streumittel vor der Saison festgelegt | ✓ im Objektblatt | ✗ | ~ |
| Nachstreuen im Pflichtzeitraum vertraglich geregelt | ✓ mit Kontrollintervall | ✗ ein Gang am Morgen | ✓ |
| Streuprotokoll je Gang mit Uhrzeit und Streumittel | ✓ Standard | ✗ | ~ auf Anforderung |
| RKI/VAH-gelistete Mittel, HACCP-geschult | ✓ alle | ✗ | ~ |
| Eingeschultes Personal, Nachweis auf Verlangen | ✓ | ~ | ✓ |
| Feste Ansprechperson | ✓ direkt | ~ | ✗ Call-Center |
| Mehrsprachig (DE/EN und fünf weitere) | ✓ | ~ | ~ DE/EN |
| Foto-Dokumentation vorher/nachher | ✓ immer | ✗ | ~ Aufpreis |
| Nachbesserung binnen 48 h inklusive | ✓ schriftlich | ✗ | ~ |
06. 10 Gründe für Winterdienst von Bling Bling
Woran sich ein Reinigungsbetrieb messen lassen muss — und was davon nachprüfbar ist.
1Seit 2014 im Betrieb
Familienbetrieb, kein Franchise und keine Vermittlung — wer anbietet, führt auch aus.
2Angemeldetes Stammteam
Festangestellt und ordentlich angemeldet. Keine Subunternehmerkette, bei der am Ende niemand haftet.
3Dieselben Leute jedes Mal
Das Team kennt Objekt, Zugänge und Abläufe. Vertretung ist geregelt und namentlich hinterlegt.
43 Mio. € Haftpflicht
Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt, der Nachweis liegt dem Angebot bei.
5RKI/VAH-gelistete Mittel, HACCP
Gelistete Mittel, geschultes Personal, Reinigungs- und Desinfektionsplan je Objekt.
6Mehrsprachig
Deutsch, Englisch und fünf weitere Sprachen — die Einweisung kommt an.
7Kein Preis ohne Begehung
Ein Pauschalpreis am Telefon hält selten. Nach der Besichtigung steht der Rahmen schriftlich.
8Nachweis mit Datum
Einsatznachweis und Foto-Dokumentation, monatlich als Bericht.
9Übernahme der Pflicht mit sauberer Vertragslage
Die Räum- und Streupflicht lässt sich auf ein Unternehmen übertragen. Damit das im Schadensfall trägt, muss schriftlich stehen, welche Flächen, welches Zeitfenster und welche Kontrollintervalle gelten — genau das steht in unserem Objektblatt, samt Betriebshaftpflicht über 3 Mio. €.
10Frühjahrsdienst gehört dazu
Splitt und Salzreste werden im Frühjahr aufgenommen und abgewaschen, bevor sie als Schleifmittel auf Platten, Stiegenkanten und Sockel wirken. Wer nur räumt, hinterlässt die Schäden, die im Sommer auffallen.
07. Winterdienst in 5 weiteren Städten
Bling Bling arbeitet in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Klosterneuburg — mit eigenem Personal vor Ort, nicht mit angeworbenen Subunternehmen.
08. Winterdienst für 5 typische Anlässe
Dieselbe Leistung sieht je nach Anlass anders aus — diese fünf Situationen kommen am häufigsten vor.
Hausverwaltung vor Saisonbeginn
Flächen aufnehmen, Zeitfenster und Schneelager festlegen, Streumittel abstimmen — vor dem ersten Schnee, nicht in der Nacht danach.
Gewerbeobjekt mit Kundenverkehr
Parkplatz, Zufahrt, Laderampe und der Weg zum Eingang müssen vor der Öffnungszeit frei sein, nicht erst zur Pflichtgrenze um 6 Uhr.
Eigentümer ist nicht vor Ort
Anlegerwohnung, Zweitwohnsitz, Erbengemeinschaft: Die Pflicht bleibt trotzdem an der Liegenschaft. Sie wird übernommen und dokumentiert, damit niemand aus der Ferne raten muss.
Ordination, Kanzlei oder Geschäft mit früher Öffnung
Wer um 7 Uhr Publikum hat, braucht ein früheres Fenster als das gesetzliche Minimum und im Eisregen einen zweiten Gang.
Nach einem Sturz und Anspruchsschreiben
Wenn ein Anwaltsbrief kommt, steht die Dokumentation im Mittelpunkt. Ab diesem Zeitpunkt wird jeder Gang protokolliert und das Objektblatt neu aufgesetzt.

KLARTEXT
AB 6 UHRGeräumt, nach Paragraf 93 StVO.Die Pflicht beginnt um sechs. Wer um acht räumt, hat zwei Stunden Haftung offen.
★ Wichtig zu wissen
09. Was bei der Winterdienst oft anders liegt, als man denkt
Fachlich vorweg gesagt — nicht nach der Rechnung.
Die Pflicht hat ein Zeitfenster und eine Breite
§ 93 Abs 1 StVO verlangt vom Eigentümer im Ortsgebiet, die entlang der Liegenschaft verlaufenden Gehsteige und Gehwege in einer Entfernung von nicht mehr als drei Metern von Schnee und Verunreinigung zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu streuen — und zwar in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Gibt es keinen Gehsteig, betrifft es den Straßenrand in einem Meter Breite. Wer erst um neun beginnt, hat die Pflicht bereits verletzt, auch wenn danach alles blank ist; und wer in der Nacht räumt, aber um 17 Uhr bei Neuschnee nicht wiederkommt, ebenso. Deshalb vereinbaren wir Kontrollintervalle und nicht nur einen Morgentermin.
Im Schadensfall entscheidet das Protokoll
Wird die Schutznorm des § 93 StVO verletzt, haftet der Anrainer nach allgemeinem Schadenersatzrecht schon bei leichter Fahrlässigkeit — anders als der Halter eines Weges nach § 1319a ABGB, der nur bei grober Fahrlässigkeit einzustehen hat. Entscheidend wird dann, ob für den Zeitpunkt des Sturzes belegbar ist, wann geräumt, wann gestreut und womit gestreut wurde; Erinnerung und Rechnung genügen dafür nicht. Die Übertragung der Pflicht auf ein Unternehmen entlastet den Eigentümer weitgehend, verlangt aber eine sorgfältige Auswahl und eine Kontrolle der Ausführung — beides wird leichter, wenn jeder Gang mit Uhrzeit, Fläche und Streumittel dokumentiert ist.
Tausalz und Splitt sind nicht austauschbar
Kochsalz taut nur, solange die Fläche nicht zu kalt ist; bei tiefen Temperaturen bleibt es wirkungslos liegen, und dann trägt allein die abstumpfende Wirkung von Splitt oder Granulat. Umgekehrt hilft Splitt auf blankem Eis nur, solange er nicht überschneit oder weggetreten wird — er muss nachgestreut werden. Baulich ist Salz das Risiko: Chloride wandern in Beton und begünstigen dort Korrosion der Bewehrung, an Sockel und Naturstein führen Frost-Tau-Wechsel unter Salzlast zu Absandung und Ausblühungen, Randbepflanzung nimmt Schaden. Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehsteigen per Verordnung ein. Wir klären vor der Saison, was auf Ihrer Fläche zulässig und verträglich ist, und nehmen Splitt und Salzreste im Frühjahr wieder auf.
10. Winterdienst im Leistungskontext
Eine Winterdienst steht selten allein. Diese Leistungen werden am häufigsten dazu beauftragt:
Laufende Reinigung danach
Glas und Fassade
Möbel und Bodenpflege
Branchen mit eigenen Regeln
Haus und Verwaltung
Sonderfälle
Endreinigung, Baureinigung, Sonderreinigung, Desinfektionsreinigung.
Wer eine Winterdienst beauftragt, braucht meist mehr als einen Termin. Alles aus einer Hand heißt hier: eine Ansprechperson, ein Vertrag, eine Sammelrechnung — und dasselbe Team, das das Objekt schon kennt.
11. Häufig gesucht — Winterdienst
Danach wird bei dieser Leistung am häufigsten gesucht. Alle Punkte sind auf dieser Seite beantwortet.
12. Das Leistungsverzeichnis für Winterdienst
Das Verzeichnis ist der Teil des Angebots, der später Streit erspart: jede Position mit Takt, und am Ende steht, was ausdrücklich nicht dazugehört.
| Position | Was dazugehört | Takt |
|---|---|---|
| Räumen der Gehsteigfläche entlang der Liegenschaft | Gehsteig, Hauszugang, Einfahrt und der Weg zum Müllplatz werden geräumt; fehlt ein Gehsteig, betrifft es den Straßenrand in der von § 93 StVO vorgesehenen Breite. Geräumt wird mit Schürfleisten aus Gummi oder Kunststoff, damit Platten, Asphaltnähte und Pflasterfugen nicht aufreißen. | bei jedem Einsatz |
| Streuen nach Lage und Zulässigkeit | Bei Glätte wird gestreut — abstumpfend mit Splitt oder Granulat, auftauend mit Salz, je nachdem was die Gemeinde zulässt und was der Untergrund verträgt. Auf Stiegen, Rampen und im Gefälle wird dichter gestreut und früher nachgestreut, weil dort zuerst poliert wird. | bei jedem Einsatz |
| Bereitschaft, Kontrollgang und Nachstreuen | In der Saison wird die Wetterlage verfolgt und vor Beginn des Pflichtzeitraums kontrolliert; bei Dauerschneefall oder Eisregen folgen weitere Gänge. Ein Einsatz am Morgen ist bei anhaltendem Niederschlag keine Erfüllung und wird auch nicht so vereinbart. | wöchentlich |
| Schneelager und freie Einläufe | Der Schnee kommt auf die vereinbarte Fläche, nicht auf die Fahrbahn und nicht auf Hydranten, Schächte oder Feuerwehrzufahrten. Straßeneinläufe, Kellerabgänge und Lichtschächte bleiben frei, damit Schmelzwasser abläuft statt über Nacht zur Eisplatte zu werden. | monatlich |
| Dachvorsprung, Eiszapfen und Schneewechten | § 93 Abs 2 StVO verlangt, Schneewechten und Eisbildungen vom Dach zu entfernen und die Stelle bis dahin abzusichern. Gearbeitet wird nur mit Absturzsicherung und nur dort, wo der Zugang das zulässt; alles andere geht an den Dachfachbetrieb. | vierteljährlich |
| Streuprotokoll mit Datum und Uhrzeit | Jeder Räum- und Streugang wird mit Zeit, Fläche und verwendetem Streumittel festgehalten, auf Wunsch mit Foto. Im Streitfall zählt nicht, dass geräumt wurde, sondern dass es belegbar ist. | nach Vereinbarung |
| Tiefgaragenrampe, Parkdeck und Schrankenbereich | Rampenkopf, Wendebereich, Schranke und Entwässerungsrinne werden geräumt und mit einem Mittel behandelt, das die Beschichtung und die Abdichtung verträgt. Splitt bleibt dort weg, weil er unter Reifen zu Schleifgut wird und die Rinnenheizung zusetzt. | bei jedem Einsatz |
| Stiegen, Geländer und barrierefreie Wege | Stufenkanten, Podeste, Handläufe und die Rampe zum barrierefreien Zugang kommen zuerst dran und werden dichter gestreut als die Fläche. Gearbeitet wird mit Handgerät, weil Maschinenbreite und Stufengeometrie nicht zusammenpassen. | bei jedem Einsatz |
Die Reihenfolge ist keine Rangfolge. Welche Position wie oft kommt, hängt an Ihrem Objekt und wird bei der Begehung festgelegt.
13. Was den Preis für Winterdienst bestimmt
Wer einen Preis nennen will, ohne das Objekt gesehen zu haben, muss raten. Diese Tabelle zeigt, was er dabei alles nicht weiss.
| Größe | Worum es geht | Wirkung auf den Preis |
|---|---|---|
| Fläche | Die Grundgröße, aber nicht der wichtigste Posten. | Sie bestimmt die Wegzeit, nicht den Aufwand je Quadratmeter. |
| Takt | Wie oft gereinigt wird. | Je öfter, desto weniger Aufwand je Einsatz - der Monatspreis steigt langsamer als die Zahl der Einsätze. |
| Sanitäreinheiten | Der Posten, der am häufigsten unterschätzt wird. | Eine Sanitäreinheit kostet so viel Zeit wie dreissig bis fünfzig Quadratmeter Bodenfläche. |
| Belag | Welcher Boden liegt. | Naturstein, Parkett und beschichtetes Linoleum brauchen andere Mittel und andere Zeit als PVC. |
| Zugang | Schlüssel, Code, Portier oder Begleitung. | Jede Minute Wartezeit vor der Tür ist bezahlte Zeit, in der nicht gereinigt wird. |
| Frequenz | Wie viele Menschen täglich durchgehen. | Der Eingangsbereich eines Publikumsbetriebs verschmutzt zehnmal schneller als ein Bürogang. |
| Sonderflächen | Glastrennwände, Teeküche, Aufzug, Stiegenhaus. | Sie stehen getrennt im Verzeichnis, weil sie oft einen eigenen Takt haben. |
| Zeitfenster | Wann gereinigt werden darf. | Ein enges Fenster braucht mehr Leute gleichzeitig. Das kostet mehr als dieselbe Arbeit über zwei Stunden verteilt. |
Und der Stundensatz?
Er liegt bei 41,20 Euro netto je Stunde und ist an allen fünf Standorten derselbe. Eine Monatspauschale ist nichts anderes als die vereinbarte Stundenzahl je Woche, auf den Monat gerechnet. Wer eine Pauschale nennt, ohne die Stundenzahl dazuzusagen, nennt Ihnen keinen Preis, sondern eine Zahl. Deshalb steht in unserem Angebot beides: die Stunden und die Summe.
Zwanzig Prozent Umsatzsteuer kommen dazu. Für einen Betrieb ist die Reinigung eine voll abzugsfähige Betriebsausgabe; zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall gibt Ihre Steuerberatung Auskunft, nicht wir.
14. Drei Rechenbeispiele für Winterdienst
Keine Preisliste, sondern eine Rechnung zum Nachrechnen: vereinbarte Stunden mal 41,20 Euro, mal 4,33 Wochen je Monat. Die Stundenzahl ist die Annahme, alles andere ist Multiplikation.
| Größe | Annahme | Stunden | Monatlich |
|---|---|---|---|
| Klein | ein Standort, zwei Einsätze je Woche, je zwei Stunden | 4 Std./Woche | rund 710 € netto |
| Mittel | ein Standort, drei Einsätze je Woche, je drei Stunden | 9 Std./Woche | rund 1.610 € netto |
| Groß | ein Standort, fünf Einsätze je Woche, je vier Stunden | 20 Std./Woche | rund 3.570 € netto |
Das ist der ganze Rechenweg: Stunden je Woche mal 41,20 Euro mal 4,33. Wie viele Stunden Ihr Objekt braucht, sagt die Begehung - und genau das ist der Punkt, an dem ein Angebot ohne Ortstermin raten muss.
Wir nennen diese Rechnung bewusst, obwohl sie uns angreifbar macht: wer günstiger anbietet, rechnet entweder mit weniger Stunden oder mit nicht angemeldetem Personal.
15. Von der Anfrage bis zum ersten Einsatz: der Ablauf Schritt für Schritt
So läuft es bei Winterdienst ab - ohne Überraschungen und ohne Termin, den wir nicht halten können.
| Nr. | Schritt | Was passiert | Wann |
|---|---|---|---|
| 1 | Anfrage | Sie schreiben kurz, worum es geht - Objekt, ungefähre Fläche, gewünschter Takt. | Antwort werktags binnen 48 Stunden. |
| 2 | Begehung | Wir schauen uns das Objekt an, messen nach und nehmen die Positionen auf. | Kostenlos und unverbindlich, meist binnen zwei bis vier Werktagen. |
| 3 | Angebot | Sie bekommen Verzeichnis, Mengen, Stunden, Summe und die ausdrücklichen Ausschlüsse. | Schriftlich, binnen zwei Werktagen nach der Begehung. |
| 4 | Einschulung | Das Team wird auf Ihr Objekt eingeschult: Zutritt, Besonderheiten, Ansprechperson. | Fünf bis zehn Werktage Vorlauf vor dem ersten Einsatz. |
| 5 | Erster Einsatz | Der Start liegt meist auf dem Monatsersten, damit die Abrechnung sauber beginnt. | Die erste Woche begleiten wir eng. |
| 6 | Kontrolle | Regelmäßige Sichtkontrolle, Leistungsnachweis je Einsatz, auf Wunsch mit Foto. | Nachbesserung binnen 24 Stunden, wenn etwas nicht passt. |
Der längste Posten ist die Einschulung, und das mit Absicht. Ein Team, das am ersten Tag ohne Vorbereitung anfängt, braucht drei Monate, bis das Ergebnis stimmt - diese drei Monate zahlen sonst Sie.

Im Streitfall zählt die Dokumentation. Ohne sie steht Aussage gegen Aussage.
16. Wer kommt: Personal, Anmeldung und Zutritt
Wer in Ihrem Objekt arbeitet, ist nicht nur eine Frage der Qualität, sondern auch eine Frage der Haftung.
Eigenes Personal
Wer bei uns arbeitet, steht auf unserer Lohnliste und ist ordentlich angemeldet. Keine Subunternehmerkette, keine Werkverträge mit Einzelpersonen. Bei einer Prüfung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist das nicht nur unser Thema, sondern auch Ihres.
Dasselbe Team
Ihr Objekt bekommt feste Kräfte, eingeschult auf Ihre Besonderheiten, und eine benannte Vertretung für Urlaub und Krankheit. Wechselndes Personal ist der häufigste Grund, warum die Qualität nach drei Monaten nachlässt - nicht schlechter Wille, sondern fehlendes Wissen über das Objekt.
Zutritt und Schlüssel
Schlüssel werden protokolliert übergeben und namentlich zugeordnet. Alternativ arbeiten wir mit Code, Transponder oder Begleitung durch Ihr Haus. Verlust ist über die Betriebshaftpflicht gedeckt, einschliesslich Schliessanlage - der Punkt, der in vielen Polizzen fehlt.
Verschwiegenheit
Alle Kräfte unterschreiben eine Verschwiegenheits-erklärung. In Kanzleien, Ordinationen und Bürobetrieben ist das keine Formsache: unsere Leute sehen Unterlagen, Bildschirme und Besucher.
Sprache
Die Einschulung läuft auf Deutsch, die Anweisungen im Objekt liegen zusätzlich bebildert vor. Eine Ansprechperson, die Deutsch spricht, ist immer erreichbar.
Versicherung
Betriebshaftpflicht über 3 Mio. Euro, einschliesslich Schäden an Einrichtung und Schliessanlagen. Die Polizze legen wir auf Verlangen vor - vor dem Vertrag, nicht erst im Schadensfall.
Eine Bemerkung dazu, ohne jemanden schlechtzumachen: Angebote, die deutlich unter dem örtlichen Niveau liegen, sind rechnerisch fast immer nur mit nicht angemeldetem Personal darstellbar. Das Risiko daraus liegt am Ende bei dem, in dessen Objekt gearbeitet wird. Rechnen Sie das mit, wenn Sie Angebote vergleichen - in Wien wie überall.
17. Qualität, Kontrolle und Reklamation
Jede Reinigungsfirma hat schlechte Tage. Der Unterschied liegt darin, wie schnell sie das merkt und was sie dann tut.
Sichtkontrolle
Die Objektleitung geht das Objekt in einem festen Turnus durch, nicht nur nach Beschwerden. Bei größeren Objekten monatlich, bei kleineren vierteljährlich.
Leistungsnachweis
Je Einsatz wird festgehalten, wer da war, wie lange und was gemacht wurde. Auf Wunsch mit Foto. Das erspart die Diskussion darüber, ob jemand da war.
24 Stunden
Wenn etwas nicht passt, melden Sie es formlos - Anruf, Nachricht oder E-Mail. Nachgebessert wird binnen eines Werktags, ohne Diskussion und ohne zusätzliche Rechnung.
Ansprechperson
Eine benannte Person mit Durchwahl, die das Objekt kennt. Kein Ticketsystem und keine Nummer, hinter der jedes Mal jemand anderer sitzt.
Nachweis für Dritte
Verwaltungen, Eigentümerversammlungen und Prüfstellen bekommen die Nachweise als Sammelauszug, ohne dass Sie sie zusammensuchen müssen.
Wenn es nicht passt
Ein Monat Kündigungsfrist zum Monatsende, ohne Begründung. Wir halten niemanden über eine Laufzeit fest, den die Leistung nicht überzeugt.
Der ehrliche Teil: Was wir nicht zusagen können, ist, dass nie etwas übersehen wird. Ein Objekt mit wechselnden Menschen darin ist kein Fliessband. Zusagen können wir, dass es Ihnen keine zweite Meldung kostet.
18. Vertrag, Kündigung und Abrechnung
Was im Vertrag steht, bevor Sie ihn unterschreiben - nicht danach.
| Punkt | Bei uns | Was das heisst |
|---|---|---|
| Laufzeit | unbefristet | Keine Mindestlaufzeit, keine automatische Verlängerung um ein Jahr. |
| Kündigung | ein Monat zum Monatsende | Formlos schriftlich, ohne Begründung, für beide Seiten gleich. |
| Abrechnung | monatlich im Nachhinein | Sonderleistungen getrennt ausgewiesen, nicht in der Pauschale versteckt. |
| Zahlungsziel | 14 Tage netto | Bei mehreren Standorten auf Wunsch als Sammelrechnung mit Aufschlüsselung. |
| Preisanpassung | einmal jährlich, angekündigt | Nach dem Kollektivvertrag der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, nicht nach Gutdünken. |
| Schliesszeiten | werden herausgerechnet | Betriebsurlaub im Vorhinein gemeldet, entfallene Einsätze nicht verrechnet oder getauscht. |
| Sonderleistungen | vorher angeboten | Grundreinigung, Fenster aussen oder Bauendreinigung laufen als eigener Auftrag. |
| Datenschutz | Auftragsverarbeitung auf Wunsch | Wo unsere Kräfte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen können, gibt es eine Vereinbarung dazu. |
Die vollständigen Bedingungen stehen in den AGB. Sie sind Teil jedes Angebots, nicht ein Link im Kleingedruckten.
Die vollständigen Bedingungen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; sie liegen jedem Angebot bei.
19. Ausrüstung, Mittel und Nachhaltigkeit
Der Teil, nach dem selten jemand fragt - und der die meisten Schäden verursacht, wenn er falsch gemacht wird.
Wir bringen alles mit
Maschinen, Mittel und Verbrauchsmaterial sind im Preis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie müssen nichts bereitstellen und nichts nachbestellen.
Farbcodierte Tücher
Getrennte Tücher für Sanitär, Küche und allgemeine Flächen. Ein Tuch, das überall hinkommt, trägt alles überall hin - das ist der Grund, warum Farbcodierung kein Marketing ist.
Dosierung
Mittel werden dosiert, nicht geschätzt. Überdosierung hinterlässt Filme, die Schmutz binden - danach wird schneller wieder schmutzig, nicht langsamer.
Materialgerecht
Vor dem ersten Einsatz wird festgehalten, welche Beläge und Oberflächen vorliegen und was sie vertragen. Ein falsches Mittel auf Naturstein ist in zehn Sekunden passiert und dauerhaft sichtbar.
Weniger ist mehr
Wo mechanisch gearbeitet werden kann, wird mechanisch gearbeitet. Das ist günstiger, schont die Oberfläche und spart Chemie - in dieser Reihenfolge der Gründe.
Entsorgung
Abfall wird getrennt entsorgt. Wo Nachweise nötig sind - bei Entrümpelung, Bau oder Sonderabfall - bekommen Sie sie zur Rechnung dazu.
20. Die Begriffe, die im Angebot vorkommen
Damit im Angebot nichts steht, was Sie erst nachschlagen müssen: die zehn Begriffe, um die es geht.
| Begriff | Was es ist | Wann es zählt |
|---|---|---|
| Unterhaltsreinigung | Die wiederkehrende Reinigung in festen Intervallen. Sie hält einen Zustand, sie stellt ihn nicht her. | Der Oberbegriff für alles Laufende, gleich welcher Objekttyp. |
| Grundreinigung | Alte Beschichtung wird abgenommen und eine neue aufgebaut. Braucht Maschine, Trocknungszeit und meist eine Sperre. | Einmalig, am Anfang oder alle paar Jahre. |
| Tiefenreinigung | Die Stufe dazwischen: Randzonen, Höhe, Fugen und Kontaktflächen, ohne die Beschichtung anzurühren. | Ein- bis zweimal im Jahr, meist am Wochenende. |
| Leistungsverzeichnis | Die Liste aller Positionen mit Menge, Takt und ausdrücklichen Ausschlüssen. Sie ist Anhang zum Vertrag. | Ohne sie ist ein Angebot nur eine Zahl. |
| Sichtreinigung | Nur das, was auffällt: Papierkorb, sichtbarer Schmutz, Kontaktflächen. Ein verkürzter Durchgang zwischen zwei vollen. | Sinnvoll bei täglichem Takt, nie als Ersatz. |
| Einpflege | Der Schutzfilm, der nach der Grundreinigung auf den Belag kommt. Er nimmt den Schmutz auf, damit der Belag ihn nicht aufnimmt. | Ohne sie ist der Boden in einem halben Jahr wieder dort, wo er war. |
| Sprühextraktion | Wasser mit Reinigungsmittel wird in das Textil gedrückt und samt gelöstem Schmutz wieder abgesaugt. | Das Verfahren für Teppich und Polster, nicht Shampoonieren. |
| Kontaktflächen | Alles, was tatsächlich angefasst wird: Klinken, Schalter, Griffe, Geländer, Armaturen. | Der Ort der Übertragung — und der am häufigsten übersehene. |
| Objektmappe | Die Unterlage am Objekt: Verzeichnis, Plan, Besonderheiten, Ansprechpersonen, Nachweise. | Sie sorgt dafür, dass eine Vertretung am ersten Tag weiß, was zu tun ist. |
| Leistungsnachweis | Der Beleg je Einsatz: wer, wie lange, was. Auf Wunsch mit Foto. | Die Grundlage, wenn jemand fragt, ob gereinigt wurde. |
Die beiden, die am häufigsten verwechselt werden, sind Grundreinigung und Tiefenreinigung. Der Unterschied sind mehrere tausend Euro — fragen Sie im Zweifel nach, bei uns wie bei jedem anderen.
21. Was Sie vor der Begehung bereitlegen können
Nichts davon ist Pflicht. Jedes davon macht das Angebot genauer und den Termin kürzer.
Fläche, wenn Sie sie haben
Mietvertrag, Plan oder Nutzflächenaufstellung. Eine geschätzte Zahl reicht für den Anfang; genau wird es bei der Begehung ohnehin nachgemessen.
Wie oft und wann
Der gewünschte Takt und das Zeitfenster. Ob abends, früh oder am Wochenende gereinigt werden darf, ändert den Preis stärker als die meisten anderen Angaben.
Wer aufsperrt
Schlüssel, Code, Portier oder Begleitung. Wartezeit vor der Tür ist bezahlte Zeit, in der nicht gereinigt wird — deshalb steht die Frage so früh.
Was bisher nicht gepasst hat
Der nützlichste Punkt überhaupt. Wenn Sie sagen, woran es beim Vorgänger gescheitert ist, steht die Antwort darauf im Verzeichnis — und wird nicht wieder vergessen.
Besonderheiten am Objekt
Empfindliche Beläge, Alarmanlage, Tiere, Bereiche ohne Zutritt, Zeiten mit Publikum. Alles, was jemand wissen muss, der zum ersten Mal kommt.
Ein paar Fotos
Wenn ein Termin erst in einer Woche möglich ist, bringen uns fünf Fotos schon weiter. Ein Angebot ersetzen sie nicht, aber sie zeigen, ob die Größenordnung stimmt.
Die Begehung ist kostenlos und unverbindlich. Wenn dabei herauskommt, dass Sie etwas anderes brauchen als das, wonach Sie gefragt haben, sagen wir das — auch dann, wenn das andere kleiner ist.
22. Was nicht zu Winterdienst gehört
Damit im Angebot keine Überraschung steckt: das sind die Arbeiten, die getrennt beauftragt werden.
Grundreinigung zum Start
Wenn ein Objekt vernachlässigt ist, holt der laufende Takt das nicht auf. Er ist so bemessen, dass er einen Zustand hält. Die Grundreinigung ist dann ein eigener Auftrag - und wenn sie nicht nötig ist, sagen wir das auch.
Fenster aussen ab dem ersten Stock
Hubsteiger oder Seilzugang bestimmen den Preis, nicht die Quadratmeter. Deshalb steht diese Position getrennt.
Bauendreinigung
Nach Bau oder Umbau ist der Aufwand ein anderer: Zementschleier, Klebereste, Feinstaub. Das ist eine eigene Leistung mit eigener Ausrüstung.
Reparaturen
Wir melden, was auffällt - die lose Fliese, den tropfenden Hahn, den defekten Spender. Behoben wird es von dem, der dafür zuständig ist, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Räumung und Entsorgung
Sperrmüll, Altgeräte und größere Mengen laufen als eigener Auftrag mit Entsorgungsnachweis.
Was Sie nicht brauchen
Wenn bei der Begehung herauskommt, dass ein kürzerer Takt reicht oder eine Position überflüssig ist, steht das im Angebot. Ein zu grosses Angebot fällt spätestens nach drei Monaten auf - und dann sind wir den Auftrag los.
Und umgekehrt: Auch kleine Aufträge sind ganz normal. Zweimal im Monat ist ein Auftrag wie jeder andere, mit demselben Verzeichnis und demselben Nachweis. Eine Mindestgröße gibt es bei uns nicht.

FAUSTREGEL
BEREITSCHAFTAuch, wenn es nicht schneit.Der Preis bezahlt die Verfügbarkeit. Genau deshalb ist jemand da, wenn es soweit ist.
23. Wer Bling Bling vertraut
Auftraggeber, die seit Jahren mit demselben Team arbeiten — vom Fitnessclub über den Showroom bis zum Hochhaus.
24. So buchen Sie Ihre Winterdienst
Sechs Schritte von der Anfrage bis zur Abnahme.
Anfrage
Über das Formular auf dieser Seite. Antwort werktags binnen 48 Stunden.
Begehung vor Ort
Kostenlos und unverbindlich. Wir sehen uns Flächen, Zugänge und Zeitfenster an — ohne das gibt es keinen Preis.
Schriftliches Angebot
Fixer Kostenrahmen nach der Begehung, mit Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen.
Termin
Wunschtermin, auf Wunsch außerhalb der Betriebszeiten, am Wochenende oder am Feiertag.
Durchführung
Festes Team, Foto-Dokumentation vorher und nachher, Abnahme direkt am Objekt.
Nachbesserung
Passt etwas nicht, wird binnen 48 Stunden nachgebessert — ohne Diskussion und ohne Zusatzkosten.
Unsere Garantien
Fünf schriftliche Zusagen — für jeden Auftrag, auch den kleinsten.
Festpreis nach der Begehung
Was besichtigt wurde, steht schriftlich im Angebot. Keine Nachforderung für das, was vereinbart war.
Nachbesserung binnen 48 h
Passt etwas nicht, kommen wir noch einmal — kostenlos und ohne Diskussion.
Angemeldetes Personal
Jede Kraft ist ordentlich angemeldet und eingeschult. Nachweis auf Verlangen.
3 Mio. € Haftpflicht
Schadensfall ist gedeckt, die Polizze liegt dem Angebot bei.
Nachweis mit Datum
Einsatznachweis und Fotos vorher/nachher, auf Wunsch als monatlicher Bericht.
Bewertungen von Auftraggebern in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Klosterneuburg — gewachsen seit 2014, nicht gekauft. Der Stand wird täglich vom Google-Profil übernommen.
25. Schriftliche Empfehlungsschreiben renommierter Kunden
Die Originalschreiben liegen im Büro zur Einsicht auf.
★ 27.08.2024
Kindernothilfe Österreich
„Unkomplizierte und professionelle Zusammenarbeit. Empfehlen Bling Bling für Büroreinigungsarbeiten weiter.“
— Mag. Gottfried Mernyi, CEO
★ 22.10.2022
Fit/One Österreich
„Seit 3,5 Jahren zufrieden. Reinigung zügig, einwandfrei, hervorragender Hygiene-Stand.“
— Christian Lang
★ 06.11.2018
M1 Med Beauty / Kliniken
„Qualität, Zuverlässigkeit und Angebotstreue für Kliniken und Ordinationen. Empfehlung ohne Vorbehalt.“
— Geschäftsführung
★ 10.12.2018
Artex Museum Services
„Endreinigung Vitrinen, vollste Zufriedenheit, kurzfristige Einsätze. Weiterempfehlung garantiert.“
— Objektleitung
★ Architekturbüro
Arch. DI Kiener & Dazinger
„Baustellen-, End-, Stiegen- und historische Geländerreinigung. Wärmste Weiterempfehlung.“
— Büroleitung
26. Was gesetzlich verlangt ist
Drei Punkte, die die Haftung bestimmen.
Die Frist
Gehsteige von sechs bis zweiundzwanzig Uhr geräumt und gestreut.
Die Haftung
Bei einem Sturz haftet der Liegenschaftseigentümer.
Der Beweis
Vor Gericht wird gefragt, wann geräumt wurde - nicht ob.
27. Was bei anhaltendem Schneefall gilt
Drei Punkte, die im Vertrag stehen sollten.
Mehrfach am Tag
Einmal räumen genügt nicht, wenn es weiterschneit.
Vor sechs Uhr beginnen
Damit die Frist ab der ersten Minute eingehalten ist.
Streumittel nachlegen
Auch ohne Neuschnee, wenn es überfriert.
28. Warum interne Lösungen scheitern
Drei Gründe, die jedes Jahr wiederkehren.
Um fünf Uhr früh
Da macht es niemand freiwillig, auch kein Bewohner.
Urlaub und Krankheit
Genau dann fällt Schnee, und niemand ist zuständig.
Die Haftung bleibt
Auch wenn ein Bewohner übernimmt, haftet der Eigentümer.
29. Was den Unterschied macht
Vier Punkte für Verwaltung und Eigentümer.
Räumzeiten dokumentiert
Zeitpunkt und Umfang je Einsatz.
Splitt im Frühjahr
Wird entfernt, ohne Aufpreis.
Bereitschaft
Auch am Wochenende und an Feiertagen.
Ein Ansprechpartner
Mit Name und Nummer, nicht über eine Zentrale.
30. Häufige Fragen zum Winterdienst
Was kostet Winterdienst?
Warum nennen Sie keinen Quadratmeterpreis?
Ist die Begehung wirklich kostenlos?
Wie schnell können Sie anfangen?
Arbeiten Sie mit Subunternehmern?
Kommt immer dieselbe Person?
Wie sind Sie versichert?
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Gibt es eine Mindestgröße?
Wie wird abgerechnet?
Was passiert im Betriebsurlaub?
Steigen die Preise jährlich?
Was ist, wenn etwas kaputtgeht?
Was ist, wenn ich nicht zufrieden bin?
Bekomme ich einen Nachweis über die Einsätze?
Brauche ich eine Grundreinigung zum Start?
Betreuen Sie mehrere Standorte?
In welchen Städten arbeiten Sie?
Arbeiten Sie auch ausserhalb der Dienstzeit?
Ist das steuerlich absetzbar?
Was ist mit Datenschutz?
Seit wann gibt es Bling Bling?
Wie lange dauert die Begehung?
Muss jemand von uns bei der Reinigung anwesend sein?
Was passiert, wenn unser Ansprechpartner wechselt?
Arbeiten Sie auch am Wochenende und an Feiertagen?
Können wir den Umfang später ändern?
Wie kurzfristig können Sie einspringen?
Bringen Sie Maschinen und Mittel mit?
Wer haftet, wenn etwas beschädigt wird?
Bekommen wir immer dieselbe Ansprechperson?
Wie gehen Sie mit Schlüsseln um?
Was ist, wenn wir mit einer Kraft nicht zurechtkommen?
Reinigen Sie auch außerhalb von Wien?
Wie schnell bekommen wir das Angebot?
Was unterscheidet Sie von einem Vermittler?
Pauschale oder Einsatzabrechnung?
Wann muss geräumt werden?
Wie breit muss geräumt werden?
Wer haftet bei einem Sturz?
Kann ich die Pflicht komplett abgeben?
Wie dokumentieren Sie?
Wann sind Sie das erste Mal da?
Was passiert bei Dauerschneefall?
Wie erfahren Sie, dass Schnee liegt?
Welches Streumittel verwenden Sie?
Warum kein Salz?
Wird der Splitt wieder entfernt?
Wo lagert das Streugut?
Räumen Sie auch Parkplätze?
Was ist mit Dachlawinen?
Übernehmen Sie Eiszapfen am Dach?
Was passiert mit den Abläufen?
Arbeiten Sie an Feiertagen?
Wie schnell sind Sie nach Schneefall da?
Was, wenn ein Einsatz ausfällt?
Sind Ihre Kräfte angemeldet?
Sind Sie versichert?
Übernehmen Sie auch Betriebsgelände?
Können wir kurzfristig aufstocken?
Wann beginnt und endet die Saison?
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Was, wenn der Winter mild ist?
Übernehmen Sie auch die Hausbetreuung?
Wie ist die Erreichbarkeit im Winter?
Melden Sie Gefahrenstellen?
Wie wird abgerechnet?
Was ist bei mehreren Objekten?
In welchen Städten sind Sie tätig?
Wie schnell können Sie starten?
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
31. Winterdienst an Ihrem Standort
Eigenes Team vor Ort statt Anfahrt aus der Zentrale.
Wien →Graz →Linz →Salzburg →Klosterneuburg →32. Weitere Leistungen
Oft im selben Vertrag mitgeplant.
Facility ManagementIn Wien, Graz, Linz und Salzburg vom ausführenden Betrieb mit eigenem, angemeldetem Personal.Ansehen →
Reinigung für HausverwaltungenReinigung und Betreuung für Hausverwaltungen an fünf Standorten: Leistungsverzeichnis je Objekt, Nachweis je Einsatz, eine Ansprechperson ...Ansehen →
EntrümpelungIn Wien, Graz, Linz, Salzburg und Klosterneuburg: wie der Ablauf aussieht, was getrennt entsorgt werden muss, welche Nachweise Sie bekommen und was ...Ansehen →
GrünflächenpflegeIn Wien, Graz, Linz, Salzburg und Klosterneuburg: Mährhythmus, Heckenschnitt und Schnittzeiten, Laub und Abläufe, Bewässerung.Ansehen →
GaragenreinigungGaragen- und Tiefgaragenreinigung an fünf Standorten: maschinell, Ölflecken, Reifenabrieb, Abläufe und Rampen, Organisation mit Stellplätzen.Ansehen →
Taubenkot entfernenIn Wien, Graz, Linz und Salzburg vom ausführenden Betrieb mit eigenem, angemeldetem Personal.Ansehen →
TaubenabwehrUnd Taubenkot-Entfernung an fünf Standorten: welche Systeme wo passen, warum Kot ein Gesundheitsthema ist, Schutzmaßnahmen und rechtliche Grenzen.Ansehen →
IndustriereinigungIn Wien, Graz, Linz, Salzburg und Klosterneuburg: Hallenböden maschinell, Reinigung im Schichtbetrieb, Öl und Späne, Sozialräume ...Ansehen →◆ Partnerunternehmen · Skyline Bau
Zugänge oder Stufen instand setzen?
Wenn Zugänge oder Stufen instand gesetzt werden müssen. Unser Partnerunternehmen Skyline Bau GmbH übernimmt Sanierung und Instandsetzung — schlüsselfertig, nach ÖNORM B 2110, mit fester Bauleitung.
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33. Winterdienst anfragen
Begehung kostenlos und unverbindlich. Antwort werktags binnen 48 Stunden. Fotos oder einen Grundriss können Sie gleich mitschicken — dann geht die Begehung schneller.
Mit * gekennzeichnete Felder brauchen wir, um einen Termin zu vereinbaren.
