✦ Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bling Bling GmbH · AGB v5.0

Reinigung · Bau & Sanierung · Vermittlung von Aufträgen
Mai 2026 · Version 5.0 · Österreichisches Recht · Subsidiär ÖNORM B 2110

32 Paragraphen Gerichtsstand Wien 3 Mio. € Haftpflicht Stand Mai 2026
⚖ Geltung dieser AGB

Jede Auftragserteilung an Bling Bling GmbH — ob per Handschlag, E-Mail, WhatsApp, telefonisch, durch Anzahlung, Zutrittsgewährung oder Annahme der Leistung — gilt als vollständige und ausdrückliche Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kein Kleingedrucktes. Keine Überraschungen. Was hier steht, gilt — für beide Seiten.

Subsidiär gelten ÖNORM B 2110, B 2210, B 5320, B 3691 und B 7220 sowie der Kollektivvertrag der Reinigungsbranche. Aktuelle Fassung: www.bling-bling.at/agb

§ 1Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Bling Bling GmbH (FN 611990k, ATU80299348, Peak Vienna, Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien) und ihren Auftraggebern. Sie regeln drei Tätigkeitsbereiche:

  • (a) Reinigungs- und Objektbetreuungsleistungen — Hausbetreuung, Hotel- und Airbnb-Reinigung, Apartmentreinigung, Stiegenhausreinigung, Büroreinigung, Ordinationsreinigung, Fensterreinigung, Glasreinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung, Industriereinigung, Winterdienst, Schädlingsbekämpfung, Grünflächenpflege.
  • (b) Bau- und Sanierungsleistungen — Generalunternehmerleistungen, Hausbau, Zubau, Aufstockung, Generalsanierung, Altbausanierung, Innenausbau, Trockenbau, WDVS-Fassadendämmung, Fenster- und Türeneinbau, Bad- und Wohnungsrenovierung, Bodensanierung, Malerarbeiten, Dachabdichtung, Terrassenbau, Pflasterung, Kellerabdichtung, Abbruch, Entkernung, HKLS- und Elektroinstallationen.
  • (c) Vermittlung & Weitergabe von Aufträgen an qualifizierte Partnerfirmen (siehe § 10) sowie der Verkauf von Waren und Gutscheinen.

1.2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige AGB-Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.bling-bling.at/agb abrufbar.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden NICHT Vertragsbestandteil — auch nicht bei kommentarloser Annahme der Leistung — ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bling Bling.

1.4. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (KSchG) und Unternehmern. Bei Verbrauchern gehen zwingende gesetzliche Bestimmungen vor.

1.5. Vertragsänderungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail, WhatsApp, SMS und sonstige elektronische Textnachrichten gelten als Schriftform.

1.6. Subsidiär gelten ÖNORM B 2110 sowie die gewerkespezifischen ÖNORMEN (B 2210, B 5320, B 3691, B 7220) und der Kollektivvertrag der Reinigungsbranche.

§ 2Vertragsabschluss — Verbindlichkeit ohne Unterschrift

⚠ Wichtig — kein „hab nichts unterschrieben“

Ein verbindlicher Vertrag entsteht auch ohne handschriftliche Unterzeichnung — durch E-Mail, WhatsApp, mündliche Zusage, Anzahlungsüberweisung, Zutrittsgewährung zu den Räumlichkeiten oder durch widerspruchslose Annahme der Leistung.

2.1. Bindungsdauer: Angebote sind freibleibend; verbindliche Aktionspreise gelten 14 Tage ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der Aktionsfrist gilt der Normalpreis automatisch.

2.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt OHNE handschriftliche Unterzeichnung zustande durch:

  • schriftliche Auftragserteilung (Brief, Fax)
  • Auftragserteilung per E-Mail (auch ohne digitale Signatur)
  • Auftragserteilung per WhatsApp, SMS, Signal, Telegram oder anderem Messenger
  • telefonische Auftragserteilung mit Aktenvermerk durch Bling Bling
  • Bestätigung über das Online-Anfrageformular auf www.bling-bling.at
  • Eingang einer Anzahlung auf das Konto der Bling Bling GmbH
  • konkludente Handlung gemäß § 863 ABGB (Zutrittsgewährung, Annahme der Leistung, Zustimmung zum Arbeitsbeginn)

2.3. Ein Vertrag entsteht insbesondere wenn der Auftraggeber per E-Mail, WhatsApp oder mündlich „passt“, „ok“, „ja“, „bitte loslegen“ oder sinngemäß zustimmt — Mitarbeitern Zutritt gewährt — die ersten Reinigungseinsätze oder Bauleistungen annimmt ohne binnen 7 Tagen schriftlich zu widersprechen — oder Rechnungen erhält ohne binnen 14 Tagen Einspruch zu erheben.

2.4. Konkludenter Vertragsabschluss (§ 863 ABGB): Erbringt Bling Bling Leistungen aufgrund eines Angebots, und nimmt der Auftraggeber diese widerspruchslos an, gilt der Vertrag zu den Bedingungen des Angebots zzgl. dieser AGB als ABGESCHLOSSEN.

2.5. Beweismittel: Tonbandaufzeichnungen telefonischer Beauftragungen sowie WhatsApp-Sprachnachrichten werden zu Beweiszwecken ausdrücklich zugelassen. Der Auftraggeber verzichtet auf Einwendungen gegen ihre Verwertung.

2.6. Hotels, Airbnb, Gastronomie und Hausverwaltungen: Die fortlaufende Annahme wiederkehrender Leistungen über mindestens 30 Tage gilt als vollwertiger schriftlicher Vertragsabschluss mit allen Folgen dieser AGB.

2.7. Aktionspreise: Aktionspreise entfallen rückwirkend bei verspäteter Auftragserteilung (nach Ablauf der Aktionsfrist) oder bei Zahlungsverzug; es gilt der Normalpreis und der Auftraggeber schuldet die Differenz nach.

§ 3Vertragsabschluss über Website / Webshop

3.1. Die Präsentation von Leistungen und Waren auf www.bling-bling.at ist Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, kein bindendes Angebot der Bling Bling GmbH.

3.2. Mit Klick auf „verbindlich anfragen“, „Auftrag erteilen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

3.3. Automatisierte Eingangsbestätigungen sind noch keine Annahme. Die Annahme erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung binnen 14 Tagen oder durch faktische Leistungserbringung.

3.4. Bling Bling ist berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4Vertragslaufzeit & Kündigung

⚠ Keine fristlose Kündigung ohne Grund

Außerordentliche Kündigung NUR bei nachweisbarem Vertragsverstoß + schriftlicher Abmahnung + 14 Tagen Nachfrist. Wird die 3-Monats-Frist nicht eingehalten, ist die volle Vergütung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin als entgangener Gewinn (§§ 1295, 920 ABGB) geschuldet.

4.1. Werkverträge / einmalige Leistungen: Bauverträge und einmalige Reinigungsaufträge sind Werkverträge und enden mit ordnungsgemäßer Übernahme.

4.2. Dauerschuldverhältnisse: Wird keine einmalige Leistung vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

4.3. Ordentliche Kündigung Dauerschuldverhältnisse: 3 Monate zum Monatsletzten, schriftlich an office@bling-bling.at oder eingeschrieben an die Geschäftsadresse.

4.4. Mindestlaufzeiten: Bei Hotelbetreuung, Hausverwaltungsverträgen und Großkundenverträgen (Auftragsvolumen über EUR 1.000,—/Monat) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Erstleistung.

4.5. Außerordentliche Kündigung: Nur möglich bei (a) nachweisbarem groben Vertragsverstoß der Gegenseite, (b) vorheriger schriftlicher Abmahnung mit konkreter Mängelbeschreibung, (c) Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Tage), (d) erfolglosem Verstreichen der Nachfrist.

KEINEN wichtigen Grund stellen insbesondere dar: subjektive Unzufriedenheit ohne objektive Mängel, der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, eine interne Umstrukturierung, eine Insolvenz oder der Verkauf des Auftraggeber-Betriebs.

4.6. Rechtsfolgen bei vertragswidriger Kündigung: Der Auftraggeber schuldet Bling Bling den vollen Pauschalbetrag bzw. den durchschnittlich monatlichen Rechnungsbetrag der letzten 6 Monate für den gesamten Zeitraum bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin (entgangener Gewinn gemäß §§ 1295 iVm 920 ABGB).

4.7. Eine Kündigung durch Zutrittsverweigerung, Aussperrung oder schlichte Nichtgewährung von Zutritt gilt als unberechtigte fristlose Kündigung — es gelten die Rechtsfolgen gemäß Pkt. 4.6.

4.8. Rücktritt durch Bling Bling ist zulässig bei: Zahlungsverzug länger als 14 Tage, Verweigerung des Zutritts zur Baustelle bzw. zum Objekt, fehlender Mitwirkung, Insolvenz, Eigenverwaltung oder grobem Vertragsverstoß.

§ 5Reinigung & Objektbetreuung

5.1. Leistungsumfang: Stiegenhausreinigung, Hausbetreuung, Hotelreinigung, Airbnb-Reinigung, Apartment-Reinigung, Büroreinigung, Ordinationsreinigung, Fensterreinigung, Glasreinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung, Industriereinigung, Grünflächenpflege, Schädlingsbekämpfung.

5.2. Gesonderte Vergütung: Außergewöhnliche Verschmutzungen (z. B. Blut, Schimmel, Vandalismus, Baustaub, Brandruß, Tierkadaver, Insektenbefall, Bauendreinigung nach fremdem Vorgewerk) sind GESONDERT zu vergüten und nicht in regulären Unterhaltspauschalen enthalten.

5.3. Aliquotierung: Urlaubs- und Betriebssperren werden nur dann aliquot abgezogen, wenn sie mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich angekündigt werden. Bei kurzfristiger Sperre bleibt die volle Pauschale fällig.

5.4. Schlüsselübergabe / Zutritt: Bei Zutrittsverweigerung, fehlender Schlüsselübergabe, fehlerhaftem Schlüsselcode, defektem Türöffner oder unangekündigter Sperre ist die vereinbarte Pauschale dennoch in voller Höhe geschuldet (Annahmeverzug gemäß § 1419 ABGB).

5.5. Bereitstellung: Strom, Wasser, Müllentsorgungsmöglichkeit und Sanitäreinrichtung sind vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen.

5.6. Keine Erfolgsgarantie: Bling Bling schuldet die fachgerechte Durchführung — KEINEN Erfolg in Form dauerhaft fleckenfreier Flächen, dauerhafter Schädlings- oder Schimmelfreiheit, der Wiederherstellung altersbedingt beschädigten Materials oder der Behebung nicht durch Reinigung zu beseitigender Schäden.

§ 6Winterdienst

6.1. Zeitraum: 1. November bis 20. März (optional bis 15. April).

6.2. Leistungsumfang: Schneeräumung und Streuung gemäß § 93 StVO. Eine vollständige Schneefreiheit ist nicht geschuldet.

6.3. Bei höherer Gewalt (Schneechaos, Dauerschneefall, Eisregen, behördliche Anordnungen) sind Verzögerungen zulässig.

6.4. Vergütung: Die Vergütung erfolgt als Saisonpauschale, unabhängig von der Anzahl der Einsätze.

§ 7Bau- & Sanierungsleistungen

⚠ Verdeckte Mängel & Asbest = Mehrkosten

Werden bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten verdeckte Mängel sichtbar (Schimmel, Asbest, faule Holzbalken, undichte Leitungen, KMF, alte Bauschadstoffe), gehen Mehrarbeiten, Sondermaterial- und Entsorgungskosten ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers — auch bei vereinbarten Pauschalpreisen.

7.1. Bereitstellung: Bauwasser (kalt), Baustrom (230 V / 400 V), Sanitäreinrichtung, Müllcontainerfläche und Lagerflächen sind vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen.

7.2. Subunternehmer: Bling Bling darf Bauleistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer und Partnerfirmen erbringen lassen (siehe §§ 9, 10, 24).

7.3. Kein Deckungsrücklass: Es wird kein Haft- oder Deckungsrücklass vereinbart.

7.4. Toleranzen: Farb-, Glanz- und Strukturunterschiede bei partiellen Ausbesserungen, Anschlussfugen und Übergängen zwischen Alt- und Neumaterial sind handwerklich bedingt und stellen keinen Mangel dar.

7.5. Zahlungsmodalitäten: Bauleistungen — soweit nicht anders schriftlich vereinbart — 60 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % Schlussrechnung nach Fertigstellung; bei Großprojekten alternativ 60 % / 25 % / 15 % (Anzahlung / Teilzahlung nach 50 % Baufortschritt / Schlusszahlung).

7.6. Nachträge: Verdeckte Mängel und nachträglich beauftragte Leistungen werden als Nachtrag verrechnet (siehe § 17).

7.7. Stillstandskosten bei fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder unbeschriebener Baustelle: EUR 600,— netto pro Tag und Mitarbeiter.

7.8. Behördliche Bewilligungen (Baubewilligung, Anzeige, Statikergutachten, Denkmalpflege-Bescheid etc.) sind vom Auftraggeber rechtzeitig und vollständig beizubringen.

7.9. Bling Bling übernimmt subsidiär Generalunternehmerleistungen nach ÖNORM B 2110 sowie die einschlägigen gewerkespezifischen ÖNORMEN.

§ 8Termine, Witterung & höhere Gewalt

⚠ Witterungs- & Bauzeitklausel

Witterungsbedingte Verzögerungen (Frost unter 0 °C, Regen, Schneefall, Sturm, Hitze über 35 °C) gehen nicht zu Lasten von Bling Bling und führen zu einer angemessenen Bauzeitverlängerung ohne Pönale.

8.1. Vereinbarte Termine sind — sofern nicht ausdrücklich schriftlich als „Fixtermin“ vereinbart — Richttermine.

8.2. Höhere Gewalt (Pandemie, Lieferkettenunterbrechungen, Streik, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Hochwasser, Krieg) berechtigt zur Verlängerung der Ausführungsfrist ohne Schadenersatzanspruch des Auftraggebers.

8.3. Verzögerungen durch verspätete Vorgewerke, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, fehlende Materialbeistellung oder fehlende behördliche Bewilligungen verlängern die Bauzeit angemessen.

§ 9Subunternehmer & Partnerfirmen

9.1. Bling Bling ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer und Partnerfirmen erbringen zu lassen. Insbesondere — aber nicht beschränkt auf — die Skyline Bau GmbH (FN 595867k, ATU79236545) als Partnerfirma für Bau- und Sanierungsleistungen.

9.2. Zahlung erfolgt ausschließlich über Bling Bling. Direkte Zahlungen an Subunternehmer entlasten den Auftraggeber nicht.

9.3. Erbrachte Subunternehmerleistungen gelten als von Bling Bling selbst erbracht. Bling Bling haftet für ihre Subunternehmer wie für eigenes Personal.

9.4. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der eingesetzten Subunternehmer (Bezugsquellenschutz, siehe § 25).

§ 10Vermittlung & Weitergabe von Aufträgen

⭐ Vermittlungsgeschäft

Bling Bling GmbH ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise an qualifizierte Partnerfirmen weiterzuvermitteln oder als Vermittler zwischen Auftraggeber und Erfüllungsgehilfen aufzutreten. Diese Vermittlung ist ein integraler Bestandteil des Geschäftsmodells und durch diese AGB ausdrücklich genehmigt.

10.1. Vermittlungsleistung: Bling Bling kann auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund eigener Einschätzung Aufträge zur Erfüllung an Partnerfirmen (z. B. Skyline Bau GmbH, externe Reinigungsfirmen, Handwerksbetriebe, Spezialdienstleister) weitergeben.

10.2. Zwei Erscheinungsformen der Vermittlung:

  • (a) Bling Bling als Hauptauftragnehmer: Bling Bling schließt den Vertrag im eigenen Namen ab und erbringt die Leistung über Subunternehmer (siehe § 9). Der Auftraggeber hat ausschließlich gegenüber Bling Bling Ansprüche.
  • (b) Bling Bling als Vermittler: Bling Bling vermittelt einen Direktvertrag zwischen Auftraggeber und Partnerfirma. In diesem Fall steht Bling Bling eine Vermittlungsprovision von 10 % bis 25 % des Nettoauftragswerts zu (gestaffelt nach Auftragsvolumen).

10.3. Provisionsanspruch entsteht mit dem Zustandekommen des Vertrags zwischen Auftraggeber und vermittelter Partnerfirma — unabhängig davon, ob in der Folge der erste oder ein späterer Auftrag erteilt wird. Auch bei Folgeaufträgen innerhalb von 24 Monaten nach Erstkontakt steht Bling Bling die Provision zu (Anschlussprovision gem. § 9 HVertrG analog).

10.4. Fälligkeit der Provision: Mit Rechnungsstellung der Partnerfirma an den Auftraggeber. Die Partnerfirma ist verpflichtet, Bling Bling über erteilte Aufträge unverzüglich zu informieren. Andernfalls schuldet sie selbst die Provision plus 50 % Aufschlag (Auskunftsverletzung).

10.5. Auswahl & Qualifikation: Bling Bling wählt Partnerfirmen sorgfältig nach Qualifikation, Versicherung, Bonität und fachlicher Eignung aus. Eine Haftung für die Erfüllung durch die Partnerfirma übernimmt Bling Bling im Vermittlungsfall jedoch nicht — vorbehaltlich vorsätzlicher Falschberatung.

10.6. Transparenz: Auf ausdrückliche Nachfrage des Auftraggebers vor Auftragserteilung legt Bling Bling offen, ob sie als Hauptauftragnehmer oder als Vermittlerin auftritt.

10.7. Information des Auftraggebers: Wenn der Auftraggeber im Rahmen einer Vermittlung mit der Partnerfirma direkt in Kontakt tritt, gelten die Pflichten aus §§ 24 und 25 dieser AGB — auch über das Ende der Vermittlungsbeziehung hinaus.

§ 11Hotel, Airbnb, Gastronomie & Hausverwaltungen

⚠ Hotel- & Airbnb-Sonderbestimmung

Bei wiederkehrenden Reinigungsaufträgen für Hotels, Airbnb-Vermieter, Beherbergungsbetriebe und Gastronomie entsteht durch fortlaufende Beauftragung über mindestens 30 Tage ein bindendes Dauerschuldverhältnis — auch ohne handschriftliche Unterzeichnung. Eine Berufung auf „kein schriftlicher Vertrag“ ist ausgeschlossen.

11.1. Mindestlaufzeit für Hotel- und Airbnb-Verträge: 12 Monate ab erster Reinigung.

11.2. Tonbandaufzeichnungen, WhatsApp-Sprachnachrichten und SMS gelten in dieser Branche als vollwertige Vertragsdokumentation.

11.3. Schäden durch Gäste / Mieter sind keine Mängel der Reinigungsleistung und werden gesondert verrechnet.

§ 12Entgelt & Zahlungsbedingungen

12.1. Reinigungsleistungen: Zahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne Abzug.

12.2. Bauleistungen: 60 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % Schlussrechnung nach Fertigstellung. Bei Großprojekten alternativ 60 / 25 / 15. Fälligkeit jeder Rate: 7 Tage netto.

12.3. Teilrechnungen sind bei längeren Projekten zulässig und werden separat fällig.

12.4. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

12.5. Bei Mehrfacheigentümern, Eheleuten, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gesellschaften haften alle solidarisch (§ 891 ABGB).

12.6. Anzahlungspflicht: Bei Erstaufträgen, Großaufträgen über EUR 5.000,— oder fehlendem Bonitätsnachweis ist eine Anzahlung von bis zu 50 % zu leisten.

12.7. Skonto: 2 % bei Zahlung binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum (ausgenommen Anzahlungen, Aktionspreise, Nachträge, Stornogebühren).

12.8. Preisanpassung (VPI / BKI / KV): Bling Bling ist berechtigt, einmal pro Jahr eine Preisanpassung entsprechend dem österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI), Baukostenindex (BKI) oder dem Kollektivvertrag der Reinigungsbranche vorzunehmen. Die Anpassung wird mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich angekündigt.

12.9. Terminverlust: Bei vereinbarter Ratenzahlung wird bei Verzug einer Rate die gesamte Restforderung sofort und ohne weitere Mahnung fällig.

§ 13Zahlungsverzug, Mahnspesen, Inkasso

13.1. Verzugszinsen: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern, § 456 UGB) bzw. 4 % p. a. (gegenüber Verbrauchern).

13.2. Mahnspesen: EUR 40,— pauschal je Mahnung gegenüber Unternehmern (§ 458 UGB), zzgl. Portospesen.

13.3. Inkasso- und Anwaltskosten: Inkassokosten gemäß Inkasso-Tarifverordnung sowie Anwaltskosten zur außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung sind vom Schuldner zu ersetzen.

13.4. Leistungsaussetzung: Ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum ist Bling Bling berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, das Objekt zu sperren oder die Baustelle stillzulegen — ohne dass dem Auftraggeber Schadenersatz zusteht.

§ 14Anfahrt & Regiesätze

14.1. Anfahrtspauschale: EUR 172,— netto innerhalb Wiens. Außerhalb Wiens zzgl. EUR 1,—/km je Fahrtrichtung.

14.2. Regiesatz: EUR 90,— netto pro Mitarbeiter und Stunde für nicht im Pauschalpreis enthaltene Leistungen.

14.3. Nebenkostenpauschale: Bei Bauprojekten kann eine Nebenkostenpauschale von bis zu 6 % der Leistungssumme verrechnet werden (Bauschuttentsorgung, Klein-Material, Logistik, Versicherung).

§ 15Widerruf & Stornierung

15.1. Verbraucher haben ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gemäß § 11 FAGG, sofern nicht durch ausdrücklichen Verzicht oder Anzahlung erloschen.

15.2. Stornogebühren (Unternehmer): Wenn Sie einen bereits erteilten Auftrag absagen, fallen folgende Stornogebühren an, gerechnet vom Netto-Auftragswert:

Stornozeitpunkt vor Termin / BaubeginnStornogebühr
30 Tage oder mehr vorher20 %
14 bis 29 Tage vorher35 %
7 bis 13 Tage vorher50 %
24 Stunden bis 6 Tage vorher75 %
Weniger als 24 Std. / am Termin / Baubeginn100 %
Nach Termin- bzw. Baubeginn (Bauleistungen)Voller Werklohn gem. § 1168 ABGB

15.3. Bereits eingekaufte Materialien, Subunternehmeraufträge sowie behördliche Anmeldungen (z. B. Kranwagen-Bewilligung) sind stets zu 100 % zu ersetzen.

15.4. Hintergrund: Wir haben den Termin fix reserviert, Mitarbeiter eingeteilt und Material disponiert. Je kurzfristiger Sie absagen, desto weniger können wir die freigewordene Kapazität noch anderweitig vergeben.

§ 16Manipulationsgebühren

16.1. Rückgabe unbeschädigter Ware: 20 % Manipulationsgebühr vom Nettowarenwert.

16.2. Aktionsware ist von der Rückgabe ausgeschlossen.

16.3. Rücktransport durch Bling Bling: mindestens EUR 172,— netto zzgl. Regie EUR 90,—/h/Mann.

§ 17Mehrleistungen & Nachträge

⚠ Mehrleistung = Nachtrag

Alle nicht im ursprünglichen Auftrag enthaltenen Leistungen sind vor Ausführung schriftlich anzumelden. Keine Reaktion innerhalb von 5 Werktagen ab Bekanntmachung gilt als Genehmigung der Mehrleistung.

17.1. Ungenehmigt ausgeführte Mehrleistungen werden zu Regie EUR 90,—/h netto + Material + 15 % Aufschlag verrechnet.

17.2. Aktionspreise und Pauschalrabatte des Hauptauftrags gelten NICHT für Nachträge.

17.3. Mündliche Anordnungen auf der Baustelle werden im Bautagebuch (§ 21) festgehalten und gelten nach 14 Tagen ohne Widerspruch als anerkannt.

§ 18Waren, Gutscheine & Eigentumsvorbehalt

18.1. Lieferung binnen 14 Tagen ab Zahlungseingang, sofern nicht anders vereinbart.

18.2. Eigentumsvorbehalt: An allen gelieferten Waren und eingebauten Materialien bleibt Bling Bling Eigentümerin bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

18.3. Beigestelltes Material: auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.

18.4. Gutscheine: 1 Jahr gültig ab Ausstellung, übertragbar, nicht in bar ablösbar.

18.5. Gefahrenübergang mit dem Verladen bei Bling Bling — auch bei vereinbarter freier Zustellung.

§ 19Übernahme, Gewährleistung & Haftung

19.1. Übernahme:

  • (a) Reinigungsleistungen gelten mit ihrer Erbringung als abgenommen, sofern nicht binnen 7 Tagen schriftlich konkrete Mängel gerügt werden.
  • (b) Bauleistungen gelten mit Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls, mit der faktischen Inbetriebnahme oder mit dem Einzug / der Nutzung als abgenommen.
  • (c) Eine pauschale Reklamation ohne konkrete Mängelbeschreibung gilt nicht als wirksame Rüge.
  • (d) Bei wiederkehrenden Leistungen gilt jede Einzelleistung als gesonderte Abnahme.
  • (e) Bleibt der Auftraggeber trotz Verständigung der Übernahme fern, gilt die Übernahme als erfolgt.

19.2. Gewährleistungsfristen:

  • Bauleistungen gegenüber Verbrauchern: 4 Jahre ab Übernahme.
  • Bauleistungen gegenüber Unternehmern: 12 Monate ab Übernahme.
  • Reinigungsleistungen: 7 Tage Rügefrist ab Leistungserbringung.
  • Waren-Gewährleistung: Verbraucher gesetzliche Frist, Unternehmer 6 Monate.

19.3. Mängelrüge: Sichtbare Mängel binnen 14 Tagen schriftlich. Nachbesserungsfrist mindestens 14 Werktage. Pauschale „Bin unzufrieden“-Reklamationen sind keine wirksame Rüge.

19.4. Keine Erfolgsgarantie für Reinigung: siehe § 5.6.

19.5. Haftung:

  • (a) Bling Bling haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  • (b) Gegenüber Verbrauchern wird auch für leichte Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten gehaftet, beschränkt auf EUR 3.000.000,—.
  • (c) Keine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder höhere Gewalt.
  • (d) Schadenersatzansprüche gegenüber Unternehmern verjähren nach 1 Jahr ab Schadenseintritt.

19.6. Produkthaftung: Regress nach § 12 PHG ist ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung. Hersteller/EU-Importeur wird auf Verlangen binnen 3 Monaten bekanntgegeben.

§ 20Schadensmeldung & Versicherungen

20.1. Schäden, die während der Leistungserbringung entstehen, sind binnen 48 Stunden schriftlich an Bling Bling zu melden — andernfalls erlischt der Schadenersatzanspruch.

20.2. Betriebshaftpflichtversicherung: Bling Bling unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR 3.000.000,— für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

20.3. Schäden werden im Beisein des Auftraggebers (oder seines Vertreters) dokumentiert und protokolliert.

§ 21Bautagebuch & Dokumentation

⚠ Bautagebuch-Eintragungen gelten als anerkannt

Jede Eintragung im Bautagebuch — elektronisch oder händisch — gilt nach 14 Kalendertagen ohne schriftlichen Widerspruch als vom Auftraggeber anerkannt und wird automatisch Vertragsbestandteil.

21.1. Bling Bling führt bei Bauprojekten ein Bautagebuch — wahlweise elektronisch (Billdu, E-Mail-Protokoll, WhatsApp-Protokoll) oder händisch (Papierformular, Baubuch). Beide Formen sind rechtlich gleichwertig.

21.2. Das Bautagebuch dokumentiert: Arbeitstage, eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer, Lieferungen, Witterungsbedingungen, Besprechungsergebnisse, Anordnungen des Auftraggebers, Behinderungen, Mehrleistungen und besondere Vorkommnisse.

21.3. Widerspruchsfrist: Schriftlicher Widerspruch (E-Mail, WhatsApp oder Brief) binnen 14 Kalendertagen ab Eintragung. Ohne Widerspruch gilt der Inhalt als anerkannt.

21.4. Beweiskraft: Das Bautagebuch gilt im Streitfall als Beweismittel für Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Behinderungen und erteilte Anordnungen. Bling Bling bewahrt das Bautagebuch 10 Jahre nach Projektabschluss auf.

21.5. Reinigungsdokumentation: Bei Hotel-, Airbnb- und Großkunden-Reinigungsverträgen gilt analog eine Reinigungsdokumentation (Schichtbuch, Foto-Vorher/Nachher, Checkliste) als verbindlich anerkannt nach 14-tägiger Widerspruchsfrist.

§ 22Eigentumsvorbehalt

22.1. Bling Bling behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren und eingebauten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

22.2. Bei Zahlungsverzug ist Bling Bling berechtigt, eingebaute Materialien zurückzubauen — die Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 23Abwerbeverbot Mitarbeiter

⚠ EUR 50.000,— Konventionalstrafe pro Person

Während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende darf KEIN Mitarbeiter oder freier Dienstnehmer der Bling Bling GmbH oder ihrer eingesetzten Subunternehmer abgeworben, angesprochen oder beschäftigt werden — weder direkt noch indirekt.

23.1. Bei Verstoß: Konventionalstrafe von EUR 50.000,— pro Person, fällig sofort und ohne Mahnung. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

23.2. Das Verbot gilt auch für mittelbare Beschäftigung (Personalleasing, Subunternehmerkette, Briefkasten-GmbH).

§ 24Umgehungsverbot Partner & Subunternehmer

⛔ EUR 100.000,— oder 3-faches Auftragsvolumen — Konventionalstrafe

Wer einmal über Bling Bling kommt, bleibt bei Bling Bling. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsbeziehung und für 24 Monate nach deren Ende KEINE direkten Geschäftsbeziehungen mit Subunternehmern, Partnerfirmen oder Erfüllungsgehilfen einzugehen, deren Identität, Kontaktdaten oder Bezugsquelle er durch Bling Bling kennengelernt hat — weder direkt noch über Strohleute, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder Privatpersonen aus seinem Umfeld.

24.1. Schutzumfang: Dieses Umgehungsverbot gilt für:

  • Subunternehmer, die Bling Bling für die Erfüllung des Auftrags eingesetzt hat (z. B. Skyline Bau GmbH)
  • Partnerfirmen, die Bling Bling vermittelt hat (siehe § 10)
  • Lieferanten, Hersteller und Bezugsquellen für Material, Werkzeug oder Spezialgeräte (z. B. Kranwagen-Anbieter, Asbestsanierer, Glasreinigungs-Spezialisten)
  • Mitarbeiter ehemaliger Subunternehmer, die im Rahmen des Auftrags eingesetzt waren

24.2. Konventionalstrafe bei Verstoß: Wer das Umgehungsverbot verletzt, schuldet Bling Bling — sofort und ohne Mahnung — eine Konventionalstrafe in Höhe des Maximalbetrags aus folgenden Berechnungen:

  • (a) Fixbetrag EUR 100.000,— als Mindestbetrag pro Verstoß, ODER
  • (b) das 3-fache des Netto-Auftragsvolumens des umgangenen Geschäfts (3× der Bruttoauftragssumme aller Geschäfte zwischen Auftraggeber und Subunternehmer/Partner innerhalb von 24 Monaten), ODER
  • (c) die entgangene Provision gemäß § 10 (10–25 % des Nettoauftragswerts) zzgl. 200 % Aufschlag als pauschalierter Schadenersatz für Bezugsquellenmissbrauch.

Bling Bling wählt im Streitfall die für sie günstigste Berechnungsmethode.

24.3. Beweislastumkehr: Wird innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsende ein Geschäft zwischen dem Auftraggeber (oder einer verbundenen Person) und einem über Bling Bling bekannt gewordenen Subunternehmer / Partner / Lieferanten festgestellt, gilt der Anscheinsbeweis als geführt, dass dieses Geschäft durch Umgehung von Bling Bling zustande gekommen ist. Der Auftraggeber trägt die volle Beweislast für eine andere Entstehungsgeschichte.

24.4. Erweiterte Wirkung: Das Umgehungsverbot bindet auch:

  • Geschäftsführer, Prokuristen und leitende Angestellte des Auftraggebers
  • Tochter-, Schwester- und Muttergesellschaften, verbundene Unternehmen i. S. d. § 15 AktG
  • Ehegatten, eingetragene Partner und Verwandte ersten Grades
  • nachfolgende Eigentümer und Käufer des Auftraggeber-Betriebs (Rechtsnachfolge)

24.5. Auskunftspflicht: Auf Verlangen von Bling Bling hat der Auftraggeber binnen 14 Tagen schriftlich darüber Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er während der Sperrfrist Geschäfte mit über Bling Bling bekannt gewordenen Subunternehmern oder Lieferanten getätigt hat. Verweigerung der Auskunft oder unwahre Auskunft gilt als Verstoß und löst die Konventionalstrafe nach 24.2 aus.

24.6. Subunternehmer-Verpflichtung: Bling Bling verpflichtet ihre Subunternehmer und Partnerfirmen vertraglich, im Falle einer Direktanfrage eines (ehemaligen) Bling-Bling-Kunden umgehend Bling Bling zu informieren und die direkte Auftragsannahme zu verweigern. Bei Verstoß durch die Partnerfirma haftet diese gegenüber Bling Bling in selber Höhe gemäß 24.2.

24.7. Ausnahme: Eine ausdrückliche schriftliche Freigabe durch die Geschäftsführung der Bling Bling GmbH suspendiert das Umgehungsverbot im Einzelfall — typisch gegen Zahlung einer einmaligen Ablösesumme.

24.8. Kumulation: Die Konventionalstrafe nach § 24 ist mit allen anderen Konventionalstrafen dieser AGB kumulierbar (Mitarbeiterabwerbung § 23, Dokumentationspflicht § 26.5 etc.) und schließt einen weitergehenden Schadenersatzanspruch nicht aus.

§ 25Geheimhaltung & Bezugsquellenschutz

25.1. Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen verpflichtet — auch über das Vertragsende hinaus.

25.2. Geschützt sind insbesondere:

  • Identität und Kontaktdaten von Subunternehmern, Partnerfirmen, Lieferanten
  • Bezugsquellen für Spezialmaterial, Werkzeug oder Geräte (Kranwagen, Spezialgerüst, Industrie-Reinigungsanlagen, Schädlingsbekämpfungsmittel)
  • Konditionen, Einkaufspreise, Kalkulationsgrundlagen
  • Mitarbeiter-Identitäten, internes Know-how, Prozessabläufe
  • Kundeninformationen und Referenzobjekte

25.3. Bei Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht: Konventionalstrafe von EUR 25.000,— pro Verstoß zzgl. weitergehender Schadenersatz.

§ 26Kennzeichnung, Referenznennung & Sicherheitsdatenblätter

26.1. Kennzeichnung: Der Auftraggeber gestattet die Montage von Firmenschildern der Bling Bling GmbH (und ihrer Partnerfirmen wie Skyline Bau GmbH) während der Arbeiten.

26.2. Fotodokumentation: Bling Bling darf den Leistungsfortschritt und das Ergebnis fotografisch dokumentieren und — anonymisiert oder mit Zustimmung — für Referenzzwecke verwenden (Website, Social Media, Print-Materialien).

26.3. Referenznennung: Bling Bling darf den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern dieser nicht binnen 30 Tagen ab Leistungsende schriftlich widerspricht.

26.4. Sicherheitsdatenblätter und Warnhinweise dürfen vom Auftraggeber nicht verändert oder entfernt werden.

26.5. Dokumentationspflicht: Der Auftraggeber (Unternehmer) verpflichtet sich, alle Unterlagen über Verwendung gelieferter Ware, eingebauter Materialien und durchgeführter Leistungen für mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Bei Verstoß: Konventionalstrafe EUR 15.000,—.

§ 27Konventionalstrafen-Übersicht

Zur Klarheit für beide Seiten — alle in dieser AGB vereinbarten Konventionalstrafen auf einen Blick:

Tatbestand§Strafe
Mitarbeiter-Abwerbung§ 23EUR 50.000,— / Person
Umgehung Partner/Subunternehmer§ 24EUR 100.000,— / 3× Auftrag / Provision + 200 %
Geheimhaltungsbruch§ 25EUR 25.000,— / Verstoß
Dokumentationspflicht (10 J.)§ 26.5EUR 15.000,—
Auskunftsverweigerung Partnerfirma§ 10.4Provision + 50 % Aufschlag
Stornogebühr bei Auftragsabsage§ 1520–100 % des Auftragswerts
Stillstandskosten Baustelle§ 7.7EUR 600,— / Tag / Mitarbeiter
Mahnspesen je Mahnung (Unternehmer)§ 13.2EUR 40,—

27.1. Sämtliche Konventionalstrafen sind kumulierbar und schließen einen weitergehenden Schadenersatzanspruch nicht aus.

27.2. Die Konventionalstrafen sind sofort und ohne weitere Mahnung fällig. Eine richterliche Mäßigung gemäß § 1336 Abs 2 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 28Datenschutz nach DSGVO

28.1. Verantwortlicher: Bling Bling GmbH · office@bling-bling.at · Peak Vienna, Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien

28.2. Zweck: Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Marketing an Bestandskunden, Vermittlung an Partnerfirmen.

28.3. Speicherdauer: Buchhaltung 7 Jahre (§ 132 BAO) · Verträge bis 30 Jahre nach Vertragsende · Bautagebücher 10 Jahre · Marketing bis Widerruf.

28.4. Weitergabe an Partnerfirmen: Im Rahmen der Vermittlung (§ 10) und Subunternehmer-Beauftragung (§ 9) werden zur Auftragserfüllung erforderliche Daten an die jeweilige Partnerfirma (insb. Skyline Bau GmbH) übermittelt. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO besteht.

28.5. Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch — Anfragen an office@bling-bling.at.

28.6. Beschwerde: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien · dsb@dsb.gv.at

28.7. Vollständige Datenschutzerklärung: www.bling-bling.at/datenschutzerklaerung

§ 29Anzuwendendes Recht

29.1. Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des österreichischen Internationalen Privatrechts.

29.2. Subsidiär gelten ÖNORM B 2110 sowie B 2210, B 5320, B 3691 und B 7220.

29.3. Vertragssprache: Deutsch. Im Streitfall gilt die deutsche Fassung.

§ 30Gerichtsstand

30.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien (sachlich zuständig: Bezirksgericht für Handelssachen Wien bzw. Handelsgericht Wien).

30.2. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG.

§ 31Salvatorische Klausel

31.1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

31.2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

§ 32Pflichtangaben, ODR & Streitschlichtung

Bling Bling GmbH · Pflichtangaben

Peak Vienna · Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien

FN 611990k · UID ATU80299348 · GISA 37409401
Gewerbeberechtigung für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

Tel +43 665 67276999 (Suzan, Mo–Fr 8:00–16:30) · WhatsApp-Hotline +43 676 390 5555 (24/7) · office@bling-bling.at · www.bling-bling.at

Wise Bank · IBAN BE49905729621071 · BIC TRWIBEB1XXX

ODR-Plattform: ec.europa.eu/consumers/odr — Bling Bling nimmt nicht an Streitschlichtungsverfahren teil.