Bling Bling — AGB · Stand Mai 2026 · Version 4.0
Bling Bling GmbH
Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien
FN 611990k · ATU80299348
BLING BLING
Premium Reinigung
Sie machen Dreck — wir machen’s weg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bling Bling GmbH · Stand Mai 2026 · Version 4.0
Mit Erteilung eines Auftrags — schriftlich, mündlich, elektronisch oder durch konkludente Handlung (Annahme der Leistung, Zutrittsgewährung) — erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.bling-bling.at/agb abrufbar.

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Bling Bling GmbH und ihren Auftraggebern über sämtliche Dienstleistungen (Reinigung, Hausbetreuung, Hotel- und Airbnb-Reinigung, Winterdienst, Schädlingsbekämpfung, Bürobetreuung), Bau- und Sanierungsleistungen sowie den Verkauf von Waren und Gutscheinen.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden NICHT Vertragsbestandteil ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bling Bling.

1.3. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (KSchG) und Unternehmern.

1.4. Vertragsänderungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

1.5. Die jeweils aktuell gültige Fassung dieser AGB ist auf www.bling-bling.at/agb abrufbar.

§ 2 Vertragsabschluss — Verbindlichkeit ohne Unterschrift

⚠ Wichtig
Keine „Hab nichts unterschrieben“-Ausrede: Ein verbindlicher Vertrag entsteht auch ohne handschriftliche Unterzeichnung — durch E-Mail, WhatsApp, mündliche Zusage oder konkludente Handlung.

2.1. Angebote der Bling Bling GmbH sind freibleibend und gelten 14 Tage ab Ausstellungsdatum.

2.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt OHNE handschriftliche Unterzeichnung zustande durch:

  • schriftliche Auftragserteilung (Brief, Fax)
  • Auftragserteilung per E-Mail
  • Auftragserteilung per WhatsApp, SMS oder anderem Messenger
  • telefonische Auftragserteilung mit Aktenvermerk
  • Bestätigung über das Online-Anfrageformular
  • konkludente Handlung gemäß § 863 ABGB (Zutrittsgewährung, Annahme der Leistung)

2.3. Ein Vertrag entsteht insbesondere wenn der Auftraggeber per E-Mail, WhatsApp oder mündlich „passt“, „ok“, „ja“ oder sinngemäß zustimmt — Mitarbeitern Zutritt gewährt — die ersten Reinigungseinsätze annimmt ohne binnen 7 Tagen schriftlich zu widersprechen — oder Rechnungen erhält ohne binnen 14 Tagen Einspruch zu erheben.

2.4. Konkludenter Vertragsabschluss (§ 863 ABGB): Erbringt Bling Bling Leistungen aufgrund eines Angebots, und nimmt der Auftraggeber diese widerspruchslos an, gilt der Vertrag zu den Bedingungen des Angebots zzgl. AGB als ABGESCHLOSSEN.

2.5. Tonbandaufzeichnungen telefonischer Beauftragungen werden zu Beweiszwecken zugelassen.

2.6. Hotels, Airbnb, Gastronomie und Hausverwaltungen: Die fortlaufende Annahme wiederkehrender Leistungen über mindestens 30 Tage gilt als vollwertiger schriftlicher Vertragsabschluss.

§ 3 Vertragsabschluss über Website / Webshop

3.1. Die Präsentation auf der Website ist Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, kein bindendes Angebot.

3.2. Mit Klick auf „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

3.3. Vertragsabschluss durch Annahme oder Lieferung innerhalb von 14 Tagen.

§ 4 Vertragslaufzeit & Kündigung

⚠ Keine fristlose Kündigung ohne Grund
Außerordentliche Kündigung NUR bei nachweisbarem Vertragsverstoß + schriftlicher Abmahnung + 14 Tagen Nachfrist. Wird die 3-Monats-Frist nicht eingehalten, ist die volle Vergütung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin geschuldet.

4.1. Wird keine einmalige Leistung vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

4.2. Ordentliche Kündigung: Drei Monate zum Monatsletzten, schriftlich an office@bling-bling.at.

4.3. Mindestlaufzeiten: 12 Monate bei Hotelbetreuung, Hausverwaltungs- und Großkundenverträgen.

4.4. Außerordentliche Kündigung: Nur möglich bei (a) nachweisbarem groben Vertragsverstoß der Gegenseite, (b) vorheriger schriftlicher Abmahnung mit konkreter Mängelbeschreibung, (c) Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Tage), (d) erfolglosem Verstreichen der Nachfrist.

KEINEN wichtigen Grund stellen insbesondere dar: subjektive Unzufriedenheit ohne objektive Mängel, der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, eine interne Umstrukturierung, eine Insolvenz oder der Verkauf des Auftraggeber-Betriebs.

4.5. Rechtsfolgen bei vertragswidriger Kündigung: Der Auftraggeber schuldet Bling Bling den vollen Pauschalbetrag bzw. den durchschnittlich monatlichen Rechnungsbetrag der letzten 6 Monate für den gesamten Zeitraum bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin (entgangener Gewinn gemäß § 1295 ABGB iVm § 920 ABGB).

4.6. Eine Kündigung durch Zutrittsverweigerung oder Aussperrung gilt als unberechtigte fristlose Kündigung — es gelten die Rechtsfolgen gemäß Pkt. 4.5.

§ 5 Haus-, Büro-, Hotel- & Objektbetreuung

5.1. Leistungsumfang: Stiegenhausreinigung, Hausbetreuung, Hotelreinigung, Airbnb-Reinigung, Apartment-Reinigung, Grünflächenpflege, Schädlingsbekämpfung.

5.2. Außergewöhnliche Verschmutzungen (z. B. Blut, Schimmel, Vandalismus, Bauendreinigung) sind GESONDERT zu vergüten.

5.3. Urlaubs- und Betriebssperren werden nur dann aliquot abgezogen, wenn sie mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich gemeldet werden.

⚠ Hotel- & Airbnb-Sonderbestimmung
5.4. Bei wiederkehrenden Reinigungsaufträgen für Hotels, Airbnb-Vermieter und Beherbergungsbetriebe entsteht durch fortlaufende Beauftragung über mindestens 30 Tage ein bindendes Dauerschuldverhältnis — auch ohne handschriftliche Unterzeichnung. Eine Berufung auf „kein schriftlicher Vertrag“ ist ausgeschlossen.

5.5. Abwerbeverbot: Während der Vertragslaufzeit und für 6 Monate danach darf KEIN Mitarbeiter der Bling Bling GmbH übernommen werden. Pönale bei Verstoß: EUR 35.000,— pro Person.

5.6. Bei Zutrittsverweigerung oder fehlender Schlüsselübergabe ist die vereinbarte Pauschale dennoch in voller Höhe geschuldet (Annahmeverzug gemäß § 1419 ABGB).

§ 6 Winterdienst

6.1. Zeitraum: 1. November bis 20. März (optional bis 15. April).

6.2. Schneeräumung und Streuung gemäß § 93 StVO. Eine vollständige Schneefreiheit ist nicht geschuldet.

6.3. Bei höherer Gewalt sind Verzögerungen zulässig.

6.4. Die Vergütung erfolgt als Saisonpauschale, unabhängig von der Anzahl der Einsätze.

§ 7 Bau- & Sanierungsleistungen

7.1. Wasser- und Stromanschlüsse am Arbeitsort sind kostenlos bereitzustellen.

7.2. Subunternehmer dürfen eingesetzt werden.

7.3. Kein Deckungsrücklass.

7.4. Farb-, Glanz- und Strukturunterschiede bei Ausbesserungen sind handwerklich bedingt.

7.5. Zahlung: 60 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % Schlussrechnung nach Fertigstellung.

7.6. Vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Bling Bling GmbH.

§ 8 Waren & Gutscheine

8.1. Lieferung binnen 14 Tagen ab Zahlungseingang. 8.2. Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung. 8.3. Eine Rückgabe ist nur bei unbeschädigter Originalware möglich; es fällt eine Manipulationsgebühr von 20 % an. 8.4. Gutscheine sind 1 Jahr gültig, übertragbar, jedoch nicht in bar ablösbar.

§ 9 Entgelt & Zahlungsbedingungen

9.1. Zahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne Abzug.

9.2. Teilrechnungen zulässig.

9.3. Zahlungsverzug: Es fallen folgende Kosten an: Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern, § 456 UGB) bzw. 4 % p. a. (gegenüber Verbrauchern); Mahnspesen von EUR 40,— pauschal je Mahnung (gegenüber Unternehmern, § 458 UGB); Inkassokosten gemäß Inkasso-Tarifverordnung sowie Anwaltskosten zur außergerichtlichen Beitreibung.

9.4. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen.

9.5. Bei Mehrfacheigentümern, Eheleuten und Gesellschaften haften alle solidarisch (§ 891 ABGB).

9.6. Preisanpassung: Bling Bling ist berechtigt, einmal pro Jahr eine Preisanpassung entsprechend dem österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) oder dem Kollektivvertrag der Reinigungsbranche vorzunehmen. Die Anpassung wird mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich angekündigt.

9.7. Bei Erstaufträgen, Großaufträgen über EUR 5.000,— oder fehlendem Bonitätsnachweis ist eine Anzahlung von bis zu 50 % zu leisten.

§ 10 Widerruf & Stornierung

10.1. Verbraucher haben ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gemäß § 11 FAGG.

10.2. Wenn Sie als Auftraggeber den Auftrag absagen — Stornogebühren (Unternehmer):

Wenn Sie einen bereits erteilten Auftrag absagen, fallen folgende Stornogebühren an, gerechnet vom Netto-Auftragswert:

  • 8 Tage oder mehr vor dem Termin: 20 % Stornogebühr
  • 4 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 % Stornogebühr
  • 25 Stunden bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % Stornogebühr
  • 24 Stunden oder weniger vor dem Termin oder am Tag des Termins: 100 % Stornogebühr

Hintergrund: Wir haben den Termin für Sie fix reserviert, unsere Mitarbeiter eingeteilt und Material disponiert. Je kurzfristiger Sie absagen, desto weniger können wir die freigewordene Kapazität noch anderweitig vergeben. Beispiel: Auftragswert netto 1.000 €, Absage 5 Tage vor Termin = 300 € Stornogebühr.

10.3. Bereits entstandene Material- und Subunternehmerkosten sind in jedem Fall zu ersetzen.

§ 11 Übernahme, Gewährleistung & Haftung

11.1. Übernahme: (a) Reinigungsleistungen gelten mit ihrer Erbringung als abgenommen, sofern nicht binnen 7 Tagen schriftlich konkrete Mängel gerügt werden. (b) Bauleistungen gelten mit Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls oder mit der faktischen Inbetriebnahme als abgenommen. (c) Eine pauschale Reklamation ohne konkrete Mängelbeschreibung gilt nicht als wirksame Rüge. (d) Bei wiederkehrenden Leistungen gilt jede Einzelleistung als gesonderte Abnahme.

11.2. Bauleistungen: Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern 12 Monate.

11.3. Reinigung — keine Erfolgsgarantie: Bling Bling schuldet sorgfältige Durchführung — KEINEN Erfolg in Form von dauerhaft fleckenfreien Flächen, dauerhafter Schädlings- oder Schimmelfreiheit, der Wiederherstellung altersbedingt beschädigten Materials oder der Behebung nicht durch Reinigung zu beseitigender Schäden.

11.4. Waren-Gewährleistung: Für Verbraucher gilt die gesetzliche Frist, für Unternehmer 6 Monate.

11.5. Haftung: (a) Bling Bling haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (b) Gegenüber Verbrauchern wird auch für leichte Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten gehaftet, beschränkt auf EUR 3.000.000,—. (c) Keine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder höhere Gewalt. (d) Schadenersatzansprüche gegenüber Unternehmern verjähren nach 1 Jahr.

11.6. Regress nach § 12 PHG ist ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.

11.7. Schäden, die während der Leistungserbringung entstehen, sind binnen 48 Stunden schriftlich zu melden.

§ 12 Besondere Bestimmungen

12.1. Sicherheitsdatenblätter und Warnhinweise dürfen nicht verändert werden. 12.2. Es gilt eine Dokumentationspflicht von 10 Jahren; bei Verstoß durch Unternehmer wird eine Konventionalstrafe von EUR 15.000,— fällig. 12.3. Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung verpflichtet — auch über das Vertragsende hinaus. 12.4. Bling Bling darf den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt. 12.5. Datenschutz gem. DSGVO, www.bling-bling.at/datenschutzerklaerung.

§ 13 Gerichtsstand & Recht

13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des österreichischen Internationalen Privatrechts.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien (sachlich zuständig: Bezirksgericht für Handelssachen Wien bzw. Handelsgericht Wien). Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

13.3. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Anerkennung der AGB: Mit jeder Form der Auftragserteilung — schriftlich, mündlich, elektronisch oder durch konkludente Handlung (Annahme der Leistung, Zutrittsgewährung) — bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser AGB. Ein entsprechender Hinweis auf die Geltung dieser AGB findet sich auf jedem Angebot, jeder Rechnung und auf der Website www.bling-bling.at.