Ratgeber · Hausbetreuung
Hausbetreuung Kosten in Wien: was sie kostet und wer sie zahlt
Kurz gesagt: Hausbetreuung bei Bling Bling kostet ab 41,20 € je Stunde netto, meist als Monatspauschale bei wöchentlicher Reinigung. Was ein Haus im Monat kostet, hängt fast nur von drei Dingen ab: Fläche der Allgemeinteile, Intervall und Winterdienst. Im Mietrecht sind die angemessenen Kosten der Hausbetreuung Betriebskosten (§ 23 MRG) – also nicht nur eine Frage des Preises, sondern auch der sauberen Abrechnung.
Montag, 7:15. Im Postfach der Hausverwaltung liegen drei Mails aus demselben Haus: „Im Stiegenhaus klebt seit Tagen etwas am Boden“, „Die Mülltonnen gehen nicht mehr zu“, „Wer streut eigentlich, wenn es friert?“. Der Vertrag mit der alten Firma ist zwei Seiten lang und regelt genau keine dieser Fragen.
In diesem Ratgeber: woraus sich der Preis zusammensetzt, ein Rechenbeispiel für ein typisches Wiener Zinshaus, was als Betriebskosten verrechnet werden darf, was im Winter gesetzlich gilt – und eine Checkliste, mit der Sie Angebote wirklich vergleichen können.
Was zur Hausbetreuung gehört – und was nicht
Nach § 23 MRG umfasst die Hausbetreuung die Reinigung und Wartung der allgemeinen Teile des Hauses, die Betreuung der Gehsteige samt Schneeräumung und die Beaufsichtigung des Hauses. Der Umfang orientiert sich an den Pflichten der früheren Hausbesorger. Praktisch heißt das:
| Typisch enthalten | Oft extra oder anders geregelt |
|---|---|
| Stiegenhaus kehren und nass wischen, Handläufe, Türen, Lifttableau | Fensterreinigung in großer Höhe, Glasdächer |
| Kellergänge, Müllraum, Fahrradraum | Grundreinigung, Steinpflege, Entrümpelung |
| Einfache Wartung: Glühbirnen tauschen, kleine Verschleißteile | Reparaturen durch Professionisten (= Erhaltung, keine Betriebskosten) |
| Kontrollgang, Mängel melden, Hausordnung im Blick | Gartenpflege, Baumschnitt |
| Gehsteig sauber halten, Winterdienst (wenn vereinbart) | Abtransport von Schneehaufen, Dachlawinen-Sicherung |
Der wichtigste Satz in jedem Angebot ist deshalb nicht der Preis, sondern die Liste darunter. Und genau dort sparen viele Angebote an Worten.
Wovon der Preis abhängt
- Fläche und Geschoße: Ein Lift spart keine Arbeit – jede Etage hat Podest, Stiegenlauf und Geländer.
- Intervall: 1× pro Woche ist bei Wohnhäusern üblich, stark frequentierte Häuser brauchen 2×.
- Bodenbelag: Terrazzo und Naturstein reagieren auf falsche Mittel; Holzstufen brauchen andere Pflege.
- Müllraum und Keller: Hier entstehen die meisten Beschwerden – und die meisten Nachträge.
- Winterdienst: Bereitschaft von November bis März kostet auch dann, wenn es nicht schneit.
Bei Bling Bling steht der Preis nach einer Begehung schriftlich fest. Ohne Begehung kann niemand seriös sagen, wie lange ein Stiegenhaus dauert – egal, was die Online-Rechner versprechen.
Rechenbeispiel: Wiener Zinshaus mit 18 Wohnungen
Annahmen zum Nachrechnen (keine Pauschalaussage für Ihr Haus): Erdgeschoß plus 5 Stockwerke, Keller mit Müllraum, Reinigung 1× pro Woche, 2,5 Stunden pro Einsatz inklusive Müllraum und Kontrollgang, Stundensatz ab 41,20 € netto.
2,5 h × 41,20 € = 103,00 € pro Einsatz
103,00 € × 4,33 Wochen = 446,00 € pro Monat netto (gerundet)
Aufgeteilt auf 18 Wohnungen ≈ 24,80 € pro Wohnung und Monat netto – die tatsächliche Aufteilung erfolgt nach dem Schlüssel des Hauses (Nutzfläche bzw. Nutzwert), nicht nach Köpfen.
Kommt ein zweiter Einsatz pro Woche oder Winterdienst dazu, ändert sich die Pauschale entsprechend. Spannend wird es beim Vergleich: Ein Angebot, das deutlich darunter liegt, rechnet meist mit weniger Stunden – und die fehlen später im Müllraum.
Ihr Haus, Ihr Preis: Begehung vereinbaren, schriftliches Angebot erhalten, keine Bindung vorab.
Angebot anfragen →Betriebskosten: was Mieter:innen zahlen und was nicht
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes dürfen die angemessenen Kosten der Hausbetreuung als Betriebskosten auf die Mieter:innen umgelegt werden. Zwei Grenzen gelten:
- Angemessenheit: Überhöhte oder doppelt beauftragte Leistungen sind nicht umlegbar. Wer zwei Firmen für dieselbe Arbeit bezahlt, bleibt auf einer davon sitzen.
- Nur Hausbetreuung, keine Erhaltung: Reparaturen durch Fachleute, Kontrollaufgaben der Hausverwaltung und Verwaltungsgebühren gehören nicht in diese Position.
Für Hausbesorger-Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Juli 2000 geschlossen wurden, gelten weiterhin die alten Regeln des Hausbesorgergesetzes. Bei neuen Verträgen arbeitet man mit einer Firma oder angestellten Hausbetreuer:innen.
Für die Hausverwaltung heißt das: Eine Leistungsbeschreibung mit Intervallen und Leistungsnachweise je Einsatz sind nicht nur Qualitätskontrolle, sondern der Beleg, wenn die Betriebskostenabrechnung hinterfragt wird. Bei Bling Bling gibt es zu jedem Einsatz ein Protokoll.
Und dann kommt der Winter – der Teil, in dem es nicht mehr um Sauberkeit, sondern um Haftung geht.
Winterdienst: was § 93 StVO verlangt
Im Ortsgebiet müssen Liegenschaftseigentümer:innen Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen säubern und bei Glätte bestreuen. Gibt es keinen Gehsteig, ist ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand zu betreuen. Schneewechten und Eis auf Dächern zur Straße sind zu entfernen. Wird eine Firma beauftragt, übernimmt sie diese Pflichten (oesterreich.gv.at, Stand 05/2026).
Wichtig für den Vertrag: Wer räumt ab welcher Schneehöhe, wie schnell nach Schneefall, wer dokumentiert Uhrzeit und Streumittel? Ohne diese Punkte steht man im Schadensfall mit leeren Händen da. Mehr dazu: Winterdienst in Wien.
Wechsel der Hausbetreuung: die vier häufigsten Fehler
1. Nur den Monatspreis vergleichen
Zwei Angebote mit 400 € und 450 € sagen nichts, solange eines 1,5 und das andere 2,5 Stunden pro Einsatz einplant. Fragen Sie nach den Stunden – oder nach einem Leistungsverzeichnis, das so genau ist, dass man es kontrollieren kann.
2. Schlüssel und Zugänge nicht protokollieren
Wer welche Schlüssel, Chips oder Codes hat, gehört bei Übergabe auf ein Blatt mit Unterschrift. Das schützt beide Seiten, wenn später etwas fehlt.
3. Den Winter erst im Dezember regeln
Gute Winterdienste planen ihre Touren im Herbst. Wer erst nach dem ersten Schnee sucht, bekommt die Restkapazität – oder niemanden.
4. Keine Rückmeldung an die Bewohner:innen
Ein Aushang mit Reinigungstag und Kontakt für Mängel nimmt der Hausverwaltung viele Mails ab. Bei Bling Bling melden Sie Mängel direkt; nachgebessert wird innerhalb von 48 Stunden.
Checkliste: Angebote für Hausbetreuung vergleichen
- Leistungsverzeichnis je Bereich (Stiege, Keller, Müllraum, Lift, Gehsteig) mit Intervall
- Stunden pro Einsatz oder klare Pauschale – nachvollziehbar
- Winterdienst: Zeitraum, Reaktionszeit, Streumittel, Dokumentation
- Leistungsnachweis je Einsatz (Datum, Uhrzeit, Foto oder Protokoll)
- Feste Ansprechperson und Vertretung bei Urlaub/Krankheit
- Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung, Schlüsselverlust geregelt
- Alle Kräfte ordnungsgemäß angemeldet
- Was ist extra (Grundreinigung, Glas, Entrümpelung) – mit Preis
- Kündigungsfrist und Nachbesserung bei Mängeln
Häufige Fragen
Was kostet Hausbetreuung pro Monat?
Das hängt von Fläche, Intervall und Winterdienst ab. Bei Bling Bling beginnt der Stundensatz bei 41,20 € netto; daraus ergibt sich nach der Begehung eine Monatspauschale. Im Rechenbeispiel oben sind es rund 446 € netto für ein Haus mit 18 Wohnungen und wöchentlicher Reinigung.
Dürfen die Kosten auf die Mieter:innen umgelegt werden?
Im Vollanwendungsbereich des MRG ja, soweit sie angemessen sind und tatsächlich Hausbetreuung betreffen (§ 23 MRG). Reparaturen und Verwaltungsaufgaben gehören nicht dazu.
Ist Winterdienst automatisch dabei?
Nein. Winterdienst ist eine eigene Leistung mit Bereitschaft und muss ausdrücklich vereinbart werden – mit Zeitraum, Reaktionszeit und Dokumentation.
Wie oft sollte ein Stiegenhaus gereinigt werden?
Bei den meisten Wohnhäusern einmal pro Woche, bei hoher Frequenz, Kindern oder Geschäften im Erdgeschoß zweimal. Entscheidend ist, was im Vertrag steht und was kontrolliert wird.
Was ist der Unterschied zwischen Hausbesorger und Hausbetreuung?
Hausbesorger:innen waren nach dem Hausbesorgergesetz angestellt; für neue Verträge ab 1. Juli 2000 gilt dieses Gesetz nicht mehr. Heute übernimmt meist eine Reinigungsfirma die Hausbetreuung.
Wie schnell kann Bling Bling starten?
Nach der Begehung erhalten Sie das schriftliche Angebot. Den Starttermin stimmen wir mit der Hausverwaltung ab – fragen Sie uns über das Kontaktformular.
Hausbetreuung ohne Rückfragen: feste Kräfte, Protokoll je Einsatz, Winterdienst auf Wunsch.
Hausbetreuung Wien ansehen →Quellen: RIS – Mietrechtsgesetz (§§ 21, 23) · Wohnrecht online – Hausbetreuung nach § 23 MRG · oesterreich.gv.at – Schneeräumung und Streupflicht (Stand 05/2026) · Preis: bling-bling.at/hausbetreuung (Stand 10/2026). Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.
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